Industrie- und Handelskammer zu Dortmund /​ Fachberatung /​ Inklusionsberatung /​ Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber

Märkische Str. 120
44141 Dortmund
Nordrhein-Westfalen
Deutschland
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Telefon: 0231 5417-354 (Ansprechperson Inklusion) E-Mail: j.becker@dortmund.ihk.de Homepage: https://www.ihk.de/dortmund/menue/bildung/fachkraeftesicherung/inklusion-einheitliche-ansprechpartner-fuer-arbeitgeber-5731818

Eigendarstellung / Auszug:


Bei der IHK Dortmund ist eine Einheitliche Ansprechstelle für Arbeitgeber angesiedelt. (§185a des SGB IX).

Im SGB IX finden sich die Regelungen und gesetzlichen Grundlagen der Beruflichen Inklusion. Aus Sicht der Unternehmen bietet das SGB IX eine sehr komplexe Förderlandschaft, um Menschen mit einer Behinderung im Arbeitsleben zu unterstützen. Das Ziel der Beruflichen Inklusion ist eine gleichberechtigte Teilhabe an Arbeit für alle Menschen.
Unternehmer und Unternehmerinnen können sich von den Angeboten der Förderungen überfordert fühlen, weil es sehr viele Angebote gibt. Um Unternehmen durch den Dschungel an Unterstützungsleistungen bis hin zum richtigen Leistungsträger zu lotsen, können diese das Angebot der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) in Anspruch nehmen. Die EAA begleitet und unterstützt bei allen Fragestellungen rund um das Thema der Beruflichen Inklusion.

Referenznummer:

R/ADkn2698


Informationsstand: 11.12.2024