Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Sie möchten nach einer psychiatrischen Erkrankung oder psychischen Krise wieder zurück ins Berufsleben? Oder überhaupt einen ersten beruflichen Einstieg wagen? Dann kommen Sie zu uns. Wir helfen Ihnen!
Was ist eine RPK-Einrichtung?
RPK heißt Rehabilitation für Psychisch Kranke. Wir bieten Ihnen als RPK Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe an der Gesellschaft sowie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (berufliche Rehabilitation) aus einer Hand.
Unser multiprofessionelles Team aus Ärzten, Psychologen, Sozialpädagogen, beruflichen Fachkräften, Arbeits- und Ergotherapeuten sowie Sporttherapeuten und Pflegepersonal unterstützt Sie so intensiv wie möglich. Unsere Angebote werden an Ihre Bedürfnisse angepasst und modular auf die jeweiligen Notwendigkeiten zugeschnitten. Dafür erstellen wir gemeinsam mit Ihnen einen individuellen Rehabilitations- und Förderplan, der in Absprache mit Ihnen und den Leistungsträgern (Krankenkassen, Rentenversicherungen, Bundesagentur für Arbeit) regelmäßig fortgeschrieben wird.
Gleich beim Start der Rehabilitation erhalten Sie einen festen Ansprechpartner aus dem therapeutischen Team, der Sie über die gesamte Zeit begleitet.
Für wen?
Für Menschen mit schweren psychischen Erkrankungen bzw. Störungen zwischen 18 und 55 Jahren. Dies sind zum Beispiel: Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen, affektive Störungen, schwere Persönlichkeitsstörungen oder neurotische Störungen.
Nicht aufgenommen werden können Personen mit akuten Suchterkrankungen oder hirnorganischen Störungen.
Was muss ich tun?
Voraussetzung ist, dass Sie die Motivation und das Interesse haben, Ihre Situation zu verändern. Sie sollten zu Beginn mindestens vier Stunden täglich in unserem Zentrum verbringen können.
Formales:
Für die Antragstellung und Aufnahme benötigen wir eine schriftliche Empfehlung mit positiver Rehabilitationsprognose vom behandelnden Facharzt oder von Ihrem Krankenhaus. Es folgen Vorgespräche bei uns und die ärztliche Begutachtung durch unsere Mediziner. Bewerbungsunterlagen für die Aufnahme erhalten Sie bei uns.
Wer zahlt das?
Die medizinische Rehabilitation (Phase 1) wird von Ihrer Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger bezahlt. Die Förderung zur Teilhabe am Arbeitsleben (Phase 2) übernimmt entweder die Rentenversicherung oder die Arbeitsagentur. Die Maßnahmen werden in Teilabschnitten beantragt und bewilligt. Die Antragstellung erfolgt dann jeweils gemeinsam mit uns.
Wovon lebe ich?
Ihr Lebensunterhalt (zum Beispiel Miete etc.) ist während der Rehabilitationsmaßnahmen gesichert. In Abhängigkeit von Ihrer individuellen beruflichen Ausgangssituation erhalten Sie Krankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld II.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Rehabilitationseinrichtung für psychisch kranke Menschen, Mitglied der
BAG RPK.
Die aktuellen Adressen der RPKs finden Sie auch auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft.
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Adressgruppen: