Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Jugendliche hat eine Lernbeeinträchtigung, wodurch sie Probleme beim Lernen, Merken und schnellem Begreifen hat. Sie benötigte Unterstützung bei der Absolvierung ihrer Ausbildung zur Verkaufshelferin und der sich aufbauenden Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau.
Was wurde gemacht?
Die Ausbildung zur Verkaufshelferin fand in einer Einrichtung zur beruflichen Reha bzw. in einem Berufsbildungswerk (BBW) satt. Die sich anschließende Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau erfolgte als Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB), d. h. in Kooperation zwischen einem BBW und einem Handelsunternehmen. Das Handelsunternehmen brachte dabei seine praktischen Erfahrungen in der sonst üblichen Ausbildung ein und das BBW das didaktische Konzept und die vielfältigen Möglichkeiten der individuellen Förderung und Unterstützung.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Berufsausbildung wurde von der Arbeitsagentur gefördert.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen.
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Unternehmen:
Der Ausbildungsvertrag bestand zwischen der Auszubildenden und dem Berufsbildungswerk (BBW). Die Ausbildungsverantwortung lag deshalb während der gesamten Ausbildung beim BBW. Die Ausbildung fand dann in Zusammenarbeit mit einem Kooperationsbetrieb bzw. Handelskonzern – und speziell in einem seiner Märkte – satt.
Behinderungen und Beeinträchtigung der Auszubildenden:
Die Jugendliche hat eine Lernbeeinträchtigung. Ihre Fähigkeiten sind, in Bezug auf das Lernen, Merken und schnelle Begreifen bzw. Auffassen von komplexen Sachverhalten, eingeschränkt.
Ausbildung und Beruf:
Die Jugendliche hat nach ihrem Schulabschluss eine zweijährige Ausbildung zur Verkaufshelferin im BBW abgeschlossen. Sie hängte ein drittes Ausbildungsjahr im Rahmen der Verzahnten Ausbildung mit Berufsbildungswerken (VAmB) an, um Verkäuferin bzw. Einzelhandelskauffrau zu werden.
Die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau erfolgte als Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken bzw. einem Berufsbildungswerk und dem Handelsunternehmen als Kooperationsbetrieb. Verzahnung bedeutet dabei, dass die Jugendliche sowohl im Berufsbildungswerk als auch im Unternehmen bzw. einem Markt ausgebildet wurde. Das Handelsunternehmen brachte dabei seinen praktischen Sachverstand und seine Erfahrungen der sonst üblichen Ausbildung ein, die Berufsbildungswerke ihr didaktisches Konzept und vielfältige Möglichkeiten der individuellen Förderung und Unterstützung der Jugendlichen.
Neben der Ausbildung im Markt besuchte die Auszubildende an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. An den beiden Nachmittagen standen Warenkunde sowie zusätzlicher Förderunterricht zum Üben des Lernstoffs auf dem Stundenplan. Welche Lerninhalte vermittelt wurden, gab dabei der Ausbildungsrahmen vor. Wo sie vermittelt wurden, stimmen Berufsbildungswerk und das Handelsunternehmen ab, so konnten sich beide Lernorte, wie bei der Verzahnung gewünscht, sinnvoll ergänzen. Im Rahmen der Ausbildung hatte die Jugendliche die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Auszubildenden des Handelsunternehmens. Auch bei internen Schulungen war sie selbstverständlich mit dabei. Diese Gleichbehandlung ist eines der Prinzipien von VAmB. Sie zeigt den Auszubildenden mit Behinderungen und Unternehmen, dass Absolventinnen und Absolventen von VAmB gleichwertige Auszubildende wie alle anderen sind.
Die Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau erfolgte als Verzahnte Ausbildung mit Berufsbildungswerken bzw. einem Berufsbildungswerk und dem Handelsunternehmen als Kooperationsbetrieb. Verzahnung bedeutet dabei, dass die Jugendliche sowohl im Berufsbildungswerk als auch im Unternehmen bzw. einem Markt ausgebildet wurde. Das Handelsunternehmen brachte dabei seinen praktischen Sachverstand und seine Erfahrungen der sonst üblichen Ausbildung ein, die Berufsbildungswerke ihr didaktisches Konzept und vielfältige Möglichkeiten der individuellen Förderung und Unterstützung der Jugendlichen.
Neben der Ausbildung im Markt besuchte die Auszubildende an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. An den beiden Nachmittagen standen Warenkunde sowie zusätzlicher Förderunterricht zum Üben des Lernstoffs auf dem Stundenplan. Welche Lerninhalte vermittelt wurden, gab dabei der Ausbildungsrahmen vor. Wo sie vermittelt wurden, stimmen Berufsbildungswerk und das Handelsunternehmen ab, so konnten sich beide Lernorte, wie bei der Verzahnung gewünscht, sinnvoll ergänzen. Im Rahmen der Ausbildung hatte die Jugendliche die gleichen Rechte und Pflichten wie die anderen Auszubildenden des Handelsunternehmens. Auch bei internen Schulungen war sie selbstverständlich mit dabei. Diese Gleichbehandlung ist eines der Prinzipien von VAmB. Sie zeigt den Auszubildenden mit Behinderungen und Unternehmen, dass Absolventinnen und Absolventen von VAmB gleichwertige Auszubildende wie alle anderen sind.
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Referenznummer:
R/PB5339
Informationsstand: 27.12.2022