Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Im Verlauf der Erkrankung hat sich das Sehvermögen des Mannes über die Jahre immer weiter verschlechtert. Er kann optische Informationen nur eingeschränkt wahrnehmen. Nach dem Gutachten einer Betriebsärztin kann er bei seinem Arbeitgeber nicht weiter in der Produktion eingesetzt werden. Es musste ein neuer Arbeitsplatz, ausgestattet mit entsprechenden Hilfsmitteln, gefunden werden.
Was wurde gemacht?
Der Mann wurde an ein Berufsbildungswerk für sehbehinderte und blinde Menschen zur Feststellung der funktionalen Auswirkungen der Seheinschränkungen vermittelt. Dort wurden dann auch mit ihm die Hilfsmittel zur Kompensation der Seheinschränkungen erprobt und getestet. An seinem neuen Arbeitsplatz im Werkzeugbau arbeitet der Mitarbeiter an einer Schleifmaschine mit Messdisplay.
Schlagworte und weitere Informationen
Die Arbeitsplatzgestaltung wurde vom Integrationsamt gefördert. Die Beratung erfolgte durch den Integrationsfachdienst, das Berufsbildungswerk und den Ingenieurfachdienst / Fachdienst für sehbehinderte und blinde Menschen des Integrations- bzw. Inklusionsamtes zur barrierefreien Arbeitsgestaltung, der vom Integrationsfachdienst und Berufsbildungswerk eingeschaltet wurde.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter, Integrationsfachdienste und Berufsbildungswerke.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Tel.- Nummern der Integrations- bzw. Inklusionsämter, Integrationsfachdienste und Berufsbildungswerke.
Unternehmen:
Der Arbeitgeber ist ein Zulieferunternehmen für die Automobilindustrie und den Flugzeug-, Maschinen- sowie Anlagenbau.
Behinderung und Funktionseinschränkung des Mitarbeiters:
Der Mann hat eine Sehbehinderung, die auf einer Augenerkrankung basiert. Im Verlauf der Erkrankung hat sich sein Sehvermögen über die Jahre immer weiter verschlechtert. Er kann optische Informationen, wie z. B. Schrift oder Symbole, nur eingeschränkt wahrnehmen. Nach dem Gutachten einer Arbeitsmedizinerin bzw. Betriebsärztin kann er bei seinem Arbeitgeber nicht weiter in der Produktion eingesetzt werden. Die Arbeitsmedizinerin schaltete nach ihrem Gutachten einen Integrationsfachdienst (IFD) ein, der den Mann an ein Berufsbildungswerk (BBW) für sehbehinderte und blinde Menschen zur Feststellung der funktionalen Auswirkungen der Seheinschränkungen vermittelte. Dort wurden dann auch mit ihm die Hilfsmittel zur Kompensation der Seheinschränkungen erprobt und getestet.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann absolvierte eine Ausbildung zum Werkzeugmacher im Unternehmen und arbeitete seit einigen Jahren in der Produktion an Maschinen.
Arbeitsorganisation:
Der Werkzeugmacher wurde behinderungsbedingt in eine andere Abteilung (Werkzeugbau) versetzt. Die Versetzung bzw. die Auswahl des neuen Arbeitsplatzes erfolgte nach einem Beratungsgespräch zwischen Arbeitgeber, Mitarbeiter und Ingenieurfachdienst bzw. Fachdienst für sehbehinderte und blinde Menschen des Integrationsamtes. Dabei wurden speziell die behinderungsbedingte Seheinschränkung (Fähigkeiten), die Qualifikation, die Arbeitsaufgaben und Aspekte des Arbeitsschutzes berücksichtigt.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Werkzeugmacher war zunächst in der automatischen Zerspanung in der Räderfertigung des Unternehmens beschäftigt. Aufgrund seiner Sehbehinderung konnte er an diesem Arbeitsplatz nicht weiter eingesetzt werden. An seinem neuen Arbeitsplatz im Werkzeugbau arbeitet der Mitarbeiter an einer Schleifmaschine. Die manuellen Einstellräder mit ihren kontrastschwachen Skalen waren jedoch ungeeignet und konnten vom Mitarbeiter nicht präzise abgelesen und eingestellt werden. Zusammen mit dem Hersteller der Schleifmaschine wurde deshalb eine neue digitale Anzeige für einen großen Bildschirm entwickelt (Bild 1), der alle wichtigen Maße groß und kontrastreich darstellt. Außerdem nutz der Mitarbeiter zum Messen und zur vergrößerten Anzeige der mit dem Messschieber ermittelten Istmaße ein LED-Mess-Display (Bild 2), das an die Schnittstelle des Messschiebers angeschlossen wird.
Durch die Modifikationen ist der Mitarbeiter in der Lage seine neue Tätigkeit an der Schleifmaschine im Werkzeugbau ohne Einschränkungen auszuführen.
Durch die Modifikationen ist der Mitarbeiter in der Lage seine neue Tätigkeit an der Schleifmaschine im Werkzeugbau ohne Einschränkungen auszuführen.
Eingesetzte Hilfsmittel - Anzeigen der Produkte:
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- ERGOS - Sehen
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Referenznummer:
Pb/110834
Informationsstand: 04.06.2018