Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Landesfachstelle für Barrierefreiheit ist die zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen der Barrierefreiheit für die nach dem Behindertengleichstellungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (BGG LSA) verpflichteten öffentlichen Stellen.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der öffentlichen Stellen erhalten von uns unter anderem eine Erstberatung mit weiterführenden Hinweisen und Empfehlungen.
Im Rahmen unserer Kapazitäten stehen wir gerne auch in Sachsen-Anhalt ansässigen Unternehmen und Verbänden zur Verfügung.
Zur Landesfachstelle für Barrierefreiheit gehören die Überwachungsstelle des Landes für die Barrierefreiheit von Informationstechnik und die Ombudsstelle.
Die wesentliche Aufgabe der Überwachungsstelle ist, Internetseiten (einschließlich Intranet und Extranet) und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen regelmäßig in Bezug auf die gesetzlichen Anforderungen der Barrierefreiheit zu überprüfen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine öffentliche Stelle ihre Internetseite oder mobile Anwendung nicht barrierefrei gestaltet, richten Sie Ihr Anliegen bitte zunächst an die betreffende Stelle. Sollte es auf diesem Weg nicht zu einer Lösung kommen, können Sie sich gern an die Ombudsstelle wenden. Die Ombudsstelle versucht, eine Einigung zwischen Ihnen und der Stelle herbei zu führen.
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