Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der neu eingestellte Produktionshelfer ist hochgradig Schwerhörig und nutzt Hörgeräte, die speziell für den Lärmbereich zugelassen sind. Er konnte nicht für den Materialtransport mit dem Gabelstapler eingesetzt werden, da er nicht über den erforderlichen Gabelstaplerführerschein verfügte. Außerdem konnten von ihm bestimmte Transportwege und -bereiche nicht ausreichend zur Gefahrenvermeidung eingesehen werden.Was wurde gemacht?
Mit Hilfe einer gebärdensprachdolmetschenden Person konnte er den Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderzeugen bzw. den sog. Gabelstaplerführerschein erwerben. Um Gefahren in seinem Arbeitsbereich an Kreuzungen und Wegen optisch wahrnehmen zu können, wurden verschiedene Spiegelsysteme und eine Rundumleuchte eingesetzt. Außerdem wurde vereinbart, dass der Mitarbeiter nur in seinem so angepassten Arbeitsbereich Gabelstapler fahren darf.
Die Hörgeräte wurden von der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Krankenkasse zum Ausgleich der Behinderung mit einem Festbetrag gefördert. Da der Mitarbeiter im Lärmbereich eingesetzt wird, waren speziell für solche Bereiche zugelassene Hörgeräte erforderlich. Der Mehrbedarf für geeignete Hörgeräte wurde deshalb von der Arbeitsagentur im Rahmen der Neueinstellung gefördert, wobei die Beratung durch deren Technischen Beratungsdienst erfolgte. Die Arbeitsagentur förderte auch einen Eingliederungszuschuss als monatlichen Lohnkostenzuschuss, da der Mitarbeiter schwerbehindert ist, arbeitslos war und die Einarbeitung mehr als das sonst übliche Maß erforderte.
Die Beratung, Messungen sowie Anpassung der Hörgeräte erfolgte durch ein Fachgeschäft für Hörgeräteakustik.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen und von gebärdensprachdolmetschenden Personen.
Die Beratung, Messungen sowie Anpassung der Hörgeräte erfolgte durch ein Fachgeschäft für Hörgeräteakustik.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen und von gebärdensprachdolmetschenden Personen.
Unternehmen:
Das mittelständische Unternehmen stellt Backmischungen und -waren her.Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann hat eine hochgradige Schwerhörigkeit und ist schwerbehindert. Ohne Hörgeräte ist er nicht mehr fähig, akustische Informationen, z. B. Lautsprache und Signale, wahrzunehmen. Die eingesetzten Hörgeräte sind beruflich für Lärmbereiche zugelassen, verstärken beispielsweise Sprache sehr stark und dämpfen bzw. filtern Störgeräusche. Der Mann kann auch mittels Gebärdensprache kommunizieren.Ausbildung und Beruf:
Der Mann ist gelernter Bäcker. Er wurde neu eingestellt und arbeitet seit kurzem beim Unternehmen als Produktionshelfer im Schichtbetrieb.Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Mitarbeiter arbeitet im Schichtbetrieb im Produktionsbereich. Seine Aufgabe besteht darin, die in Säcken auf Paletten angelieferten Rohmaterialien in die Vorratstrichter der aufgestellten Maschinen zu schütten. Diese schweren Hebe- und Tragearbeiten übt der Mitarbeiter während der gesamten Schicht aus, da er keinen Gabelstaplerführerschein besitzt und deshalb im Unternehmen keinen Gabelstapler fahren darf. Die körperliche Tätigkeit belastet ihn sehr, außerdem muss bei der Einsatzplanung der Beschäftigten ständig auf ihn Rücksicht genommen werden, da ein flexibler Einsatz des Mitarbeiters zum Materialtransport nicht möglich ist.Um den Mitarbeiter flexibel einsetzen zu können, bot das Unternehmen dem Mitarbeiter an, einen Gabelstaplerführerschein (Befähigungsnachweis zum Führen von Flurförderzeugen) nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaft zu machen. Für die Zeit der Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer war eine gebärdensprachdolmetschende Person erforderlich. Durch den Erwerb des Gabelstaplerführerscheins konnten die schweren Hebe- sowie Tragearbeiten reduziert und der Mitarbeiter voll in die Arbeitsgruppe integriert werden. Behinderungsbedingt mussten, zur Vermeidung von Unfällen, an den Wegkreuzungen und Einmündungen drei Kugel- und zwei Flachspiegel installiert werden, damit der Mitarbeiter die Verkehrswege gut überblicken kann. Im Bereich der Einfahrt zur Abteilung Sichterei war wegen der unübersichtlichen Platzverhältnisse die Demontage von zwei Silos notwendig, damit übersichtliche Verkehrswege entstehen konnten. Eine weitere Durchfahrt von der Sichterei zur Lagerhalle wurde wegen der schlechten Einsicht und der völlig fehlenden Aufhängemöglichkeit für einen Spiegel mit einer bedarfsgesteuerten automatischen Rundumleuchte gesichert. Der im Betrieb zur Verfügung stehende leise Elektro-Gabelstapler ist mit einem großen Rückspiegel ausgestattet und kann somit vom Mitarbeiter gut genutzt werden. Es wurde vereinbart, dass die Fahrerlaubnis des Mitarbeiters auf den abgesicherten Bereich der Sichterei und des zugehörigen Lagers mit der Ladestation begrenzt wird.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
Hinter-dem-Ohr-Hörgeräte (für Lärmarbeitsplätzekraftbetriebene Industriefahrzeuge zum Anheben und Transportieren von Material (Gabelstapler)
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Referenznummer:
R/PB2869
Informationsstand: 02.04.2025