Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Brandenburgische Architektenkammer hat vor allem folgende Aufgaben, die ihr der Gesetzgeber zugewiesen hat, zu erfüllen:
- die Baukultur und das Bauwesen zu pflegen und zu fördern,
- den Gesetzgeber, die Behörden und Gerichte durch Gutachten, Stellungnahmen und Vorschläge zu unterstützen;
- vor der Regelung wichtiger einschlägiger Fragen ist die Kammer zu hören,
- die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen,
- die Architektenliste zu führen und die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung zu überprüfen,
- die berufliche Fortbildung anzubieten,
- Regelung der zweijährigen Praxiszeit für Architektur-Absolventen,
- bei der Regelung des Wettbewerbswesens mitzuwirken,
- Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen,
- sich um die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und auch zwischen Architekten und Bauherren zu bemühen.
In der Brandenburgischen Architektenkammer beschäftigen sich verschiedene Ausschüsse mit den Aufgaben des Berufsstandes und mit der Entwicklung der Baukultur im Land, darunter auch der Ausschuss Barrierefreies Bauen. Zu seinen Arbeitsschwerpunkten gehören die Beratung bei der Planung und Durchführung von Um- und Neubaumaßnahmen, Informationen über die Rechtslage zum barrierefreien Bauen und die Organisation von Fachtagungen, Messen und Ausstellungen.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung e.V. führt auf ihrer Homepage
http://www.bag-wohnungsanpassung.de Anschriften von Beratungsstellen in ganz Deutschland auf.
Die meisten der genannten Anlaufstellen bieten vor allem Wohnberatung/Wohnungsanpassung für ältere Menschen.
Fast alle stehen aber auch behinderten Menschen jeden Alters zur Verfügung.
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