Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Beim Produktionshelfer kann es während der Arbeit zu einem epilepsiebedingten Anfall kommen. Es besteht deshalb bei Tätigkeiten an Maschinen eine erhöhte Gefährdung. Es musste für ihn ein behinderungsgerechter Arbeitsplatz in der Produktion gefunden und sicherheitsgerecht angepasst werden.
Was wurde gemacht?
Der Mann wurde an eine Presse versetzt, deren vorhandene Sicherheitseinrichtung behinderungsbedingt noch um eine Lichtschranke erweitert wurde. Für den Fall eines Sturzes trägt er einen Kopfschutz zur Vermeidung von Kopfverletzungen und ergänzend soll in diesem Fall eine Arbeitsmatte den Sturz dämpfen.
Außerdem wurde ihm ein höhenverstellbarer Stehsitz zur Einnahme einer ergonomischen Arbeitshaltung bereitgestellt.
Außerdem wurde ihm ein höhenverstellbarer Stehsitz zur Einnahme einer ergonomischen Arbeitshaltung bereitgestellt.
Die behinderungsgerechte und sichere Arbeitsgestaltung wurde von der Arbeitsagentur gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch den Technischen Beratungsdienst der Arbeitsagentur, der das Unternehmen auch bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützte.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen.
Unternehmen:
Bei dem Unternehmen werden Decken-, Wand- und Fußbodenelemente industriell produziert.
Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann ist an Epilepsie erkrankt. Das Auftreten eines Anfalls während der Arbeitszeit kann nicht ausgeschlossen werden. Es besteht deshalb eine erhöhte Unfallgefahr.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann hat keinen Beruf erlernt. Er wurde neu vom Unternehmen als Produktionshelfer eingestellt.
Arbeitsplatz und Arbeitsaufgabe:
Der Mitarbeiter wurde zunächst in der Produktion im Bereich der Doppelbodenfertigung zur Bedienung von Automaten eingesetzt. Diese Tätigkeit beinhaltete zusätzlich die Benutzung eines Gabelstaplers – was sich jedoch für den Mitarbeiter aufgrund einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung als ungeeignet erwies, da von ihm schnelllaufende Maschinen und Fahrzeuge (Kfz, Gabelstapler usw.) nicht bedient bzw. gefahren werden dürfen.
Der Produktionshelfer arbeitete deshalb probeweise an verschiedenen Arbeitsplätzen im Produktionsbereich, um für ihn eine geeignete Tätigkeit zu finden. Hierzu gehörten auch die Arbeitsplätze im Bereich:
Für den Fall eines Sturzes trägt er einen Kopfschutz zur Vermeidung von Kopfverletzungen. Außerdem soll in diesem Fall eine Arbeitsmatte den Sturz dämpfen.
Der Produktionshelfer arbeitete deshalb probeweise an verschiedenen Arbeitsplätzen im Produktionsbereich, um für ihn eine geeignete Tätigkeit zu finden. Hierzu gehörten auch die Arbeitsplätze im Bereich:
- der Konfektionierung von Doppelbodenstützen (d. h. das Zusammenstellen von Metallteilen),
- Hochfrequenz-Buckelschweißen (Gewindestücke auf Bodenplatten schweißen) und
- Exzenterpresse (Stanzen verschiedener Sonderteile).
Für den Fall eines Sturzes trägt er einen Kopfschutz zur Vermeidung von Kopfverletzungen. Außerdem soll in diesem Fall eine Arbeitsmatte den Sturz dämpfen.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- IMBA - Arbeitssicherheit
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - Ausdauer (psychisch)
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Tragen von Arbeitsschutzmitteln
- IMBA - Umstellung
- IMBA - Unfallgefährdung
- IMBA - Verantwortung
- MELBA - Ausdauer (psychisch)
- MELBA - Umstellung
- MELBA - Verantwortung
Referenznummer:
R/PB2610
Informationsstand: 01.08.2024