Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Friedhofsgärtnergehilfe nimmt regelmäßig Medikamente gegen Epilepsie ein, wodurch er deutlich seltener Anfälle hat – diese sind aber trotzdem weiter möglich. Deshalb muss die Sicherheit beim Bedienen von Maschinen und Fahrzeugen an seinem Arbeitsplatz jederzeit gewährleistet sein. Er darf deshalb keine Transportfahrzeuge fahren. Sein Arbeitsplatz musste deshalb entsprechend angepasst werden.Was wurde gemacht?
Aufgrund der zu transportierenden Abfall- und Laubmengen konnte der Transport nicht rein manuell über einzelne vollbeladene und damit schwere Handwagen erfolgen. Es wurde deshalb ein speziell gesichertes Geh-Zugfahrzeug mit Elektroantrieb angeschafft, an das mehrere Wagen angekoppelt werden können. Im Fall eines Anfalls und somit beim Loslassen des Geh-Zugfahrzeugs bremst es automatisch und bleibt stehen.
Die behinderungsgerechte Gestaltung wurde vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt gefördert. Die Beratung erfolgte dabei durch den Technischen Beratungsdienst des Integrations- beziehungsweise Inklusionsamtes.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter.
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Unternehmen:
Es handelt sich um eine Friedhofsgärtnerei.Behinderung und Beeinträchtigung des Mitarbeiters:
Der Mann ist an Epilepsie erkrankt. Er nimmt regelmäßig Medikamente ein, wodurch die Anfallshäufigkeit stark nachgelassen hat. Das Auftreten eines Anfalls kann jedoch nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund müssen spezielle Aspekte des Arbeitsschutzes bei der Ausübung der Tätigkeit, z. B. bei der Nutzung von Fahrzeugen und Maschinen, berücksichtigt werden. Der Grad der Behinderung (GdB) beträgt 90.Beruf:
Der Mann arbeitet als Hilfskraft bei der Friedhofsgärtnerei.Arbeitsplatz und Arbeitsschutz:
Der Mitarbeiter säubert Gehwege, entleert Papierkörbe und pflegt Gräber. Aufgrund der Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem epilepsiebedingten Anfall kommen kann, darf der nach dem Ergebnis einer durchgeführten Gefährdungsbeurteilung nicht an schnelllaufenden Maschinen arbeiten, welche sich beim Loslassen nicht automatisch abschalten und keine Schlepper (Transportfahrzeuge) selbständig fahren. Ein Einsatz an den vorhandenen Maschinen und Fahrzeugen kam deswegen nicht in Betracht. Für den täglichen Arbeitsablauf bedeutete diese Auflage eine stark eingeschränkte Einsatzmöglichkeit. Insbesondere die Entsorgungsarbeiten zogen sich durch die Beschränkung auf Handarbeit umständlich in die Länge. Der Mitarbeiter musste wegen der Abfalls- sowie Laubsammlung und der Entsorgung verschiedene Handwagen durch die Friedhofsanlage ziehen. Die anfallenden großen Mengen an Laub und Abfällen ließen sich durch den zwangsläufigen Verzicht auf Transportfahrzeuge nicht wirtschaftlich entsorgen.Es wurde deshalb ein speziell gesichertes Geh-Zugfahrzeug mit Elektroantrieb angeschafft, an das mehrere Wagen angekoppelt werden können. Die Lenkung des Fahrzeuges wurde auf Deichselbedienung umgestellt und die Höchstgeschwindigkeit auf sechs Kilometer pro Stunde begrenzt. Beim Loslassen der Führungsdeichsel bremst das Fahrzeug automatisch. Wenn die Deichsel bei einem Anfall zu Boden geht, bleibt der Wagen sofort stehen. Gleichzeitig wurde das Fahrzeug an der Frontseite mit einer großflächigen Kontaktleiste ausgerüstet. Bei Berührung eines Hindernisses schaltet sich das Fahrzeug sofort selbsttätig ab. Sollte der Mitarbeiter über einen größeren Zeitraum anfallsfrei bleiben, so wird eine Nutzung der auf dem Friedhof üblichen motorisierten Schlepper möglich.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
kraftbetriebene industrielle Mitgänger-TransportgeräteSchlagworte
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Schweregrad der Arbeit (Last/Herzfrequenz)
- ERGOS - aktuelle tägliche Dauerleistungsfähigkeit (Last/Herzfrequenz)
- IMBA - Arbeitssicherheit
- IMBA - Arbeitszeit
- IMBA - physische Ausdauer (Last/Herz-Lungensystem)
- IMBA - Unfallgefährdung
Referenznummer:
R/PB4132
Informationsstand: 18.03.2025