Praxisbeispiel
Prüfungsmodifikation für eine auszubildende Bauzeichnerin

Wo lag die Herausforderung?

Die Auszubildende hat eine Hirnschädigung, wodurch es zu einer Sprachstörung kommt, die sie in ihrer Kommunikation einschränkt. Für ihre Abschlussprüfung mussten die Prüfungsbedingungen angepasst werden, um die Nachteile durch ihre Beeinträchtigung auszugleichen.

Was wurde gemacht?

Die Fragen der Prüfung wurden sprachlich vereinfacht und zusätzlich mit Hilfe von Grafiken erklärt, sodass die Auszubildende den Inhalt verstehen und die Fragen beantworten konnte. Sie konnte so die Abschlussprüfung bestehen.

Förderung und Mitwirkung:
Die Beantragung des Nachteilsausgleichs für die Prüfung erfolgte bei der dafür zuständigen Kammer, die dem Antrag zustimmte.
Anfallende Prüfungsgebühren können vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt bis zu 100 bezuschusst werden.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und Kammern, die eine Fachberatung zur Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen eingerichtet haben.

Behinderung und Beeinträchtigung:

Die Frau hat eine Hirnschädigung (Schädel-Hirn-Trauma). Durch das Schädel-Hirn-Trauma kommt es zu einer Sprachstörung, die die kommunikativen Fähigkeiten der Frau (z. B. komplexe Fragen inhaltlich zu verstehen sowie Begriffe in Wort oder Schrift zu fassen) einschränken.

Ausbildung und Beruf:

Die Frau absolviert eine Ausbildung zur Bauzeichnerin.

Prüfungsmodifikation:

Um der Frau das Bestehen der Abschlussprüfung zu ermöglichen, stimmte die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) einer Prüfungsmodifikation, zum Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile, zu. Die Fragen der Prüfung wurden sprachlich vereinfacht und durch eine grafische Gestaltung modifiziert und so der Auszubildenden verständlich gemacht. Die Maßnahmen halfen der Auszubildenden die Abschlussprüfung zu bestehen. Außerdem wurde für die mündliche Abschlussprüfung (vor der Industrie- und Handelskammer) beim Prüfungsausschuss eine Prüfungszeitverlängerung von 20 Prozent beantragt und genehmigt.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • ERGOS - Sprechen
  • IMBA - Arbeitszeit
  • IMBA - Auffassung
  • IMBA - Lautabgabe/Sprechen
  • IMBA - Problemlösen
  • MELBA - Auffassung
  • MELBA - Problemlösen
  • MELBA - Sprechen

Referenznummer:

R/PB5353


Informationsstand: 28.12.2022