Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Der Auszubildende hat durch Multiple Sklerose Einschränkungen in seiner Feinmotorik mit stark zitternden Händen und eine ausgeprägte Gehbehinderung. Es musste eine Lösung gefunden werden, damit er dennoch die schriftlichen Prüfungen in seiner Ausbildung ablegen kann.
Was wurde gemacht?
Seine Mitarbeit und die bisher gezeigten intellektuellen Fähigkeiten in der Ausbildung zeigen, dass er durchaus alle ihm gestellten Aufgaben ohne Probleme durchführen kann. Zur Chancengleichheit und als Nachteilsausgleich wurde dem Auszubildenden erlaubt, die Prüfungen am Computer zu bearbeiten. Zusätzlich wurde die Prüfungszeit um 10 Prozent verlängert.
Förderung und Mitwirkung:
Die anfallenden Prüfungsgebühren können vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt bis zu 100 Prozent bezuschusst werden. Der Nachteilsausgleich für die Prüfung musste vorher bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt werden.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und von Kammern, die eine Beratungsstelle zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen eingerichtet haben.
Die anfallenden Prüfungsgebühren können vom Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt bis zu 100 Prozent bezuschusst werden. Der Nachteilsausgleich für die Prüfung musste vorher bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) beantragt werden.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter und von Kammern, die eine Beratungsstelle zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen für Unternehmen eingerichtet haben.
Behinderung und Beeinträchtigung:
Der Mann hat eine chronisch-entzündliche Erkrankung des Zentralnervensystems (Multiple Sklerose) mit einer ausgeprägten Gehbehinderung und Beeinträchtigung der Feinmotorik. Seine Hände zittern stark, so dass es für ihn nicht möglich ist, schriftliche Arbeiten zu machen.
Ausbildung und Beruf:
Der Mann absolviert eine Ausbildung zum Bürokaufmann.
Prüfungsmodifikation:
Der Prüfungsteilnehmer ist motiviert, sozial integriert und seine intellektuellen Fähigkeiten sind gut ausgebildet. Seine Mitarbeit und bisher erzielten Leistungen in der Ausbildung bestätigen, dass er ohne weiteres in der Lage ist, die Aufgabenstellungen der Ausbildung befriedigend bis sehr gut zu lösen. Die Abschlussprüfung könnte er deshalb mit gutem Erfolg ablegen.
Zur Chancengleichheit und als Nachteilsausgleich wurde es dem Auszubildenden vom Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) erlaubt, die Prüfungsaufgaben direkt am Computer zu lesen sowie zu bearbeiten. Dazu erhielt er behinderungsbedingt eine Prüfungszeitverlängerung von 10 Prozent.
Zur Chancengleichheit und als Nachteilsausgleich wurde es dem Auszubildenden vom Prüfungsausschuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) erlaubt, die Prüfungsaufgaben direkt am Computer zu lesen sowie zu bearbeiten. Dazu erhielt er behinderungsbedingt eine Prüfungszeitverlängerung von 10 Prozent.
Eingesetzte Hilfsmittel – Anzeigen der Produkte:
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- EFL - Gehen
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Referenznummer:
R/PB5355
Informationsstand: 09.04.2025