Praxisbeispiel
Wo lag die Herausforderung?
Die Jugendliche ist an Epilepsie erkrankt. Erst nach Behandlung in einem Epilepsiezentrum konnte sie so auf Medikamente eingestellt werden, dass es zu keinen Anfällen mehr kommt. Es wurde nach einer Möglichkeit für sie gesucht einen Ausbildungsplatz zu finden, der auch ihren Fähigkeiten, Interessen und Neigungen entspricht.Was wurde gemacht?
Trotz der medikamentösen Einstellung im Epilepsiezentrum fand sie zunächst keinen neuen Ausbildungsplatz und war einige Zeit arbeitslos. Vom Reha-Team der Arbeitsagentur wurde sie an ein Christliches Jugenddorf (CJD) bzw. Berufsbildungswerk vermittelt und begann dort zunächst mit einer zweiwöchigen Arbeitserprobung. Während der Arbeitserprobung gefiel der Jugendlichen die Arbeit im Verkauf. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen CJD und einem Supermarkt erhielt sie einen kooperativen Ausbildungsplatz zur Verkäuferin. Nach der Ausbildung fand sie dann mit Unterstützung des CJD an ihrem Wohnort einen Arbeitsplatz als Verkäuferin.
Die Arbeitserprobung, die Ausbildung und das Internat wurden von der Arbeitsagentur gefördert. Die Arbeitsagentur zahlte der Jugendlichen auch monatlich ein Ausbildungsgeld nach dem vorliegenden Bedarf während der beruflichen Ausbildung – eine Ausbildungsvergütung wurde im Rahmen der Maßnahme nicht gezahlt.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Arbeitsagenturen und von Berufsbildungswerken.
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Unternehmen:
Das Unternehmen besteht aus einem bundesweiten Netz von Supermärkten. In den Märkten werden überwiegend Lebensmittel und Haushaltswaren verkauft. Der Leiter eines Marktes hat in der Vergangenheit schon mehrfach mit einem Christlichen Jugenddorf (CJD) bzw. einem Berufsbildungswerk zusammengearbeitet und viele Jugendliche mit Behinderungen erfolgreich ausgebildet. Vor Beginn der Zusammenarbeit wurden der Marktleiter und die ausbildenden Personen umfangreich informiert und aufgeklärt, um evtl. Vorurteile und Ängste zu beseitigen – dabei wurden sie auch auf das umfassende Hilfsangebot durch das CJD hingewiesen. Die gute und lange Zusammenarbeit basiert auf den positiven Erfahrungen, die der Marktleiter und die ausbildenden Personen in dieser Zeit sammeln konnten. Im Rahmen der Zusammenarbeit bzw. kooperativen Ausbildung wird der Ausbildungsvertrag zwischen CJD und Azubi geschlossen. D. h. die eigentliche Ausbildungsverantwortung liegt beim CJD, obwohl die praktische Ausbildung im Supermarkt erfolgt. Dabei können der Marktleiter, die ausbildenden Personen und die Azubis bei Problemen auf das unterstützende Angebot durch die Fachdienste des CJD zurückgreifen.Behinderung und Beeinträchtigung der Jugendlichen:
Die Jugendliche ist an Epilepsie erkrankt. In der Pubertät bekam sie ihren ersten Anfall. Die Anfälle, die später bis zu dreimal am Tag auftraten, führten zu einer Versteifung der Muskulatur bzw. des Körpers, zu Zuckungen der Extremitäten und zur Bewusstlosigkeit. Eine medikamentöse Behandlung verlief zunächst erfolglos. Erst nach einem sechswöchigen Aufenthalt in einem Epilepsiezentrum konnte sie medikamentös so eingestellt werden, dass sie seit dem Anfall frei ist. Die Medikamente bedingen jedoch eine Einschränkung der Konzentrations- und Lernfähigkeit.Übergang Schule – Beruf:
Die Jugendliche begann zunächst, nach erfolgreicher Bewerbung mit ihrem Hauptschulabschluss, eine Ausbildung zur Kinderpflegerin. Diese musste sie abbrechen, da sie während der Anfälle bzw. der Bewusstlosigkeit die Kinder nicht beaufsichtigen konnte – das Risiko war einfach zu groß.Trotz der anschließenden medikamentösen Einstellung im Epilepsiezentrum fand sie zunächst keinen neuen Ausbildungsplatz und war einige Zeit arbeitslos. In dieser Zeit wurde sie vom Reha-Team der Arbeitsagentur gezielt an das CJD bzw. Berufsbildungswerk vermittelt und begann dort zunächst mit einer zweiwöchigen Arbeitserprobung. Während der Arbeitserprobung gefiel der Jugendlichen die Arbeit im Verkauf. Im Rahmen der Zusammenarbeit zwischen CJD und dem Supermarkt bzw. Marktleiter erhielt sie einen kooperativen Ausbildungsplatz zur Verkäuferin. Die theoretischen und praktischen Inhalte der Ausbildung zur Verkäuferin sind bundeseinheitlich gleich – behindert oder nicht spielt dabei keine Rolle. Jedoch wurde der Ausbildungszeitraum nach Antrag bei der zuständigen Kammer von zwei auf drei Jahre verlängert, um die behinderungsbedingten Nachteile bzw. Einschränkungen auszugleichen.
Während der Ausbildung wohnte die Jugendliche im Internat des CJD, da die Entfernung zwischen Wohnort, Supermarkt und Berufsschule für das tägliche Pendeln zu groß war.
Übergang Ausbildung – Beruf:
Nach der Ausbildung kehrte die Jugendliche wieder an ihren eigentlichen Wohnort zurück und fand dort einen Arbeitsplatz in einem Supermarkt als Verkäuferin. Dabei wurde sie durch ein betriebliches Vermittlungscoaching und ein spezifisches Bewerbungstraining vom CJD unterstützt.Schlagworte
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Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
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Referenznummer:
Pb/110708
Informationsstand: 10.03.2026