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Dokumentart(en): Graue Literatur Versorgungsmedizinische Grundsätze (VMG) Online-Publikation
Titel der Veröffentlichung: VMG, Teil B GdS-Tabelle: 5. Hör- und Gleichgewichtsorgan

VMG B5

Bibliographische Angaben

Obertitel:

Versorgungsmedizinverordnung - VersMedV - Versorgungsmedizinische Grundsätze

Autor/in:

k. A.

Herausgeber/in:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Quelle:

Bonn: Eigenverlag, 2024

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Den Text gibt es seit:
2024

Online-Publikation anzeigen (HTML)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

B5. Hör- und Gleichgewichtsorgan

Maßgebend für die Bewertung des GdS bei Hörstörungen ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfen zu bestimmen ist. Der Beurteilung ist die von der Deutschen Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie empfohlene Tabelle (siehe Nummer 5.2.4, Tabelle D) zugrunde zu legen. Nach Durchführung eines Ton- und Sprachaudiogramms ist der Prozentsatz des Hörverlustes aus entsprechenden Tabellen abzuleiten.

Die in der GdS-Tabelle enthaltenen Werte zur Schwerhörigkeit berücksichtigen die Möglichkeit eines Teilausgleichs durch Hörhilfen mit.

Sind mit der Hörstörung andere Erscheinungen verbunden, z. B. Ohrgeräusche, Gleichgewichtsstörungen, Artikulationsstörungen oder außergewöhnliche psychoreaktive Störungen, so kann der GdS entsprechend höher bewertet werden.

5.1 Angeborene oder in der Kindheit erworbene Taubheit oder an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit mit Sprachstörungen angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben
(schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang) [100]
später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz) [100]
sonst je nach Sprachstörung [80-90]

5.2 Hörverlust

5.2.1 Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus den Werten der sprachaudiometrischen Untersuchung (nach Boenninghaus u. Röser 1973):

Tabelle A

***Anmerkung der Redaktion: Die Tabelle zur Ermittlung des Hörverlustes kann an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Bitte öffnen Sie die Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Online-Publikation (siehe oben), um die Tabelle einzusehen (Seite 46).***

5.2.2 Zur Ermittlung des prozentualen Hörverlustes aus dem Tonaudiogramm bei unregelmäßigem Verlauf der Tongehörskurve. Der prozentuale Hörverlust ergibt sich durch Addition der vier Teilkomponenten (4-Frequenztabelle nach Röser 1973):

Tabelle B

***Anmerkung der Redaktion: Die 4-Frequenztabelle kann an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Bitte öffnen Sie die Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Online-Publikation (siehe oben), um die Tabelle einzusehen (Seite 47).***

5.2.3 3-Frequenztabelle nach Röser 1980 für die Beurteilung bei Hochtonverlusten vom Typ Lärmschwerhörigkeit:

Tabelle C

***Anmerkung der Redaktion: Die 3-Frequenztabelle kann an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Bitte öffnen Sie die Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Online-Publikation (siehe oben), um die Tabelle einzusehen (Seite 48).***

5.2.4 Zur Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden für beide Ohren:

Tabelle D

***Anmerkung der Redaktion: Die Tabelle zur Ermittlung des GdS aus den Schwerhörigkeitsgraden kann an dieser Stelle nicht dargestellt werden. Bitte öffnen Sie die Versorgungsmedizinischen Grundsätze als Online-Publikation (siehe oben), um die Tabelle einzusehen (Seite 49).***

5.3 Gleichgewichtsstörungen

(Normabweichungen in den apparativ erhobenen neurootologischen Untersuchungsbefunden bedingen für sich allein noch keinen GdS)

ohne wesentliche Folgen
beschwerdefrei, allenfalls Gefühl der Unsicherheit bei alltäglichen Belastungen (z. B. Gehen, Bücken, Aufrichten, Kopfdrehungen, leichte Arbeiten in wechselnder Körperhaltung)
leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen (Schwanken) bei höheren Belastungen (z. B. Heben von Lasten, Gehen im Dunkeln, abrupte Körperbewegungen)
stärkere Unsicherheit mit Schwindelerscheinungen (Fallneigung, Ziehen nach einer Seite) erst bei außergewöhnlichen Belastungen (z. B. Stehen und Gehen auf Gerüsten, sportliche Übungen mit raschen Körperbewegungen)
keine nennenswerten Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen [0-10]

mit leichten Folgen
leichte Unsicherheit, geringe Schwindelerscheinungen wie Schwanken, Stolpern, Ausfallschritte bei alltäglichen Belastungen,
stärkere Unsicherheit und Schwindelerscheinungen bei höheren Belastungen
leichte Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen erst auf höherer Belastungsstufe [20]

mit mittelgradigen Folgen
stärkere Unsicherheit, Schwindelerscheinungen mit Fallneigung bereits bei alltäglichen Belastungen,
heftiger Schwindel (mit vegetativen Erscheinungen, gelegentlich Übelkeit, Erbrechen) bei höheren und außergewöhnlichen Belastungen
deutliche Abweichungen bei den Geh- und Stehversuchen bereits auf niedriger Belastungsstufe [30-40]

mit schweren Folgen
heftiger Schwindel, erhebliche Unsicherheit und Schwierigkeiten bereits beim Gehen und Stehen im Hellen und bei anderen alltäglichen Belastungen, teilweise Gehhilfe erforderlich [50-70]
bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen [80]

Ohrgeräusche (Tinnitus)
ohne nennenswerte psychische Begleiterscheinungen [0-10]
mit erheblichen psychovegetativen Begleiterscheinungen [20]
mit wesentlicher Einschränkung der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit (z. B. ausgeprägte depressive Störungen) [30-40]
mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeiten [mindestens 50]

Menière-Krankheit
ein bis zwei Anfälle im Jahr [0-10]
häufigere Anfälle, je nach Schweregrad [20-40]
mehrmals monatlich schwere Anfälle [50]

Bleibende Hörstörungen und Ohrgeräusche (Tinnitus) sind zusätzlich zu bewerten.

5.4 Chronische Mittelohrentzündung

ohne Sekretion oder einseitige zeitweise Sekretion [0]
einseitige andauernde Sekretion oder zeitweise beidseitige Sekretion [10]
andauernd beidseitige Sekretion [20]

Radikaloperationshöhle
reizlos [0]

bei unvollständiger Überhäutung und ständiger Sekretion
einseitig [10]
beidseitig [20]

5.5 Verlust einer Ohrmuschel:

Verlust einer Ohrmuschel [20]

Wo bekommen Sie den Text?

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Publikationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
https://www.bmas.de/DE/Service/Publikationen/Broschueren/k71...

Um Literatur zu beziehen, wenden Sie sich bitte an eine Bibliothek, die Herausgebenden, den Verlag oder an den Buch- und Zeitschriftenhandel.

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Referenznummer:

VMGB0005

Informationsstand: 09.02.2021