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Dokumentart(en): Zeitschriftenbeitrag
Titel der Veröffentlichung: Lärmbedingter Tinnitus begleitet, aber führt nicht!

Zur Bewertung von Ohrgeräuschen in der Berufskrankheit BK-Nr. 2301

Bibliographische Angaben

Autor/in:

Michel, Olaf

Herausgeber/in:

k. A.

Quelle:

ASU, 2024, 59(05), Seite 290-293, Stuttgart: Gentner, ISSN: 0944-6052, eISSN: 2363-4669

Jahr:

2024

Der Text ist von:
Michel, Olaf

Der Text steht in der Zeitschrift:
ASU, 59(05), Seite 290-293

Den Text gibt es seit:
2024

Original-Abstract anzeigen (Doi: 10.17147/asu-1-357430)

Inhaltliche Angaben

Beschreibung:

Das steht in dem Text:

Begleitende Klagen über Ohrgeräusche (Tinnitus) bei einer Lärmschwer­hörigkeit sind nicht selten. Je nach Krankheitswert kann eine Berücksichtigung bei der Schätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von 5-10 Prozent integrativ erfolgen.

Wegen der Unmöglichkeit, Tinnitus zu objektivieren, ist nicht nur zur Begutachtung eine audiometrisch gestützte Tinnitusanalyse zur Überprüfung der Plausibilität notwendig, die sich nach der Königsteiner Empfehlung 2020 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) richtet. Nach ihr steht ein Tinnitus nie im Vordergrund der Berufskrankheit Lärmschwerhörigkeit.

Kernaussagen

  • Tinnitus gehört nicht zu den beherrschenden, regelmäßig anzutreffenden Symptomen der Lärmschwerhörigkeit. Er kann aber mit ihr vergesellschaftet und Begleiterscheinung der Lärmschädigung des Innenohrs sein.
  • Da Tinnitus ein subjektiv empfundenes Geräusch darstellt und nicht objektivierbar ist, sind Plausibilitätskriterien in Form von audiometrischen Verfahren zu erfüllen.
  • Einen lärmbedingten Tinnitus ohne lärmbedingten Hörverlust kann es nach übereinstimmender Lehrmeinung nicht geben.
  • Die Behandlung beinhaltet Coping, Counseling und Retraining.

Wo bekommen Sie den Text?

Arbeitsmedizin, Sozialmedizin, Umweltmedizin: ASU
Zeitschrift für medizinische Prävention
https://www.asu-arbeitsmedizin.com/

Weitere Informationen zur Veröffentlichung

Referenznummer:

R/ZS0026/0602

Informationsstand: 01.10.2024