Projektart: Gefördertes Projekt Eigenprojekt
Assistenzkosten für verschiedene Gremiensitzungen des BSK e.V.

Beschreibung / Inhalte

Als Verein für Menschen mit Körperbehinderungen wollen wir es allen Mitgliedern gleichberechtigt ermöglichen an der Vereinsarbeit aktiv teilzunehmen. Die hierfür erforderlichen Assistenzkosten kann der Verein alleine nicht tragen. Aus diesem Grund erhalten wir eine Förderung nach Nr. 3 e der Richtlinie für die Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Vereine, um die uns entstehenden Kosten für notwendige Assistenzleistungen zu decken.

Im Jahr 2017 fallen voraussichtliche Assistenzkosten für die folgenden vereinsinternen und externen Veranstaltungen an:
  • Bundesvorstandssitzung
  • Delegiertenversammlung
  • Hauptausschuss
  • Sozialpolitischer Ausschuss
  • Treffen der Fachteams
  • Treffen der Landesvertretungen/Landesverbände sowie
  • Gremienarbeit wie z. B. DPWV, BAG Selbsthilfe, DVfR, DBR

  • Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.

    Beginn:

    01.07.2017


    Abschluss:

    31.12.2018


    Fördernummer:

    01KM170205

    Kostenträger:

    • Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS); Bundesprogramm zur Förderung der Partizipation von Menschen mit Behinderungen und ihrer Verbände an der Gestaltung öffentlicher Angelegenheiten (§ 19 BGG, Förderrichtlinie vom 26.10.2016)

    ICF-Bezug des Projekts:

    • Das Projekt hat keinen ausdrücklichen ICF-Bezug.

    Projektleitung:

    • Schwarz, Ulf-D.

    Institutionen:

    Bundesverband Selbsthilfe Köperbehinderter e.V.
    Altkrautheimer Str. 20
    74238 Krautheim
    Telefon: 06294 4281-0 E-Mail: ulf.schwarz@bsk-ev.org Homepage: https://www.bsk-ev.org

    Referenznummer:

    R/FO125777


    Informationsstand: 20.08.2019