Mittendrin leben e.V.

Lehnestr. 48
12621 Berlin
Berlin
Deutschland
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Telefon: 030 9988160 E-Mail: info@ev-mittendrin.de Homepage: http://www.mittendrin.de Homepage: http://ev-mittendrin.de/Zuverdienst

Eigendarstellung / Auszug:

MITTENDRIN leben e.V. ist ein anerkannter gemeinnütziger Verein, der sich für die psychosoziale Betreuung von Menschen mit entsprechenden Bedürfnissen verantwortlich fühlt.
Ein professionelles Team von Psychologen, Pädagogen, Sozialarbeitern, Erziehern und Mitarbeitern aus anderen Fachberufen sichert dabei kontinuierlich einen hohen Standard in der alltäglichen Arbeit in den verschiedenen Vereinsprojekten.

Alle Mitarbeiter des Vereines verstehen sich als Ansprechpartner für chronisch psychische kranke und/oder abhängigkeitskranke Menschen, die sich zu einem großen Teil zuvor in stationärer psychiatrischer Behandlung befunden haben und in der Regel auch weiterhin ambulant betreut werden. Auch Kinder und Jugendliche und deren Familien können bei entsprechendem Bedarf unsere Hilfen in Anspruch nehmen.
Weiterhin stehen die Mitarbeiter des Vereins all denen zur Verfügung, die sich - aus welcher Problemsituation auch immer - an sie wenden. Gezielt orientierende, strukturierende und begleitende Angebote sollen helfen, die angestrebte dauerhafte soziale Wiedereingliederung der Klienten in unsere Gesellschaft voran zu bringen.

Zuverdienst - Arbeiten unter geschützten Bedingungen:
Psychisch Kranke und seelisch Benachteiligte, die in der Lage sind, täglich einige Stunden zu arbeiten, können in unserem Zuverdienstbereich unter geschützten Bedingungen einer Tätigkeit nachkommen.

Je nach individuellem Leistungsvermögen beträgt die Arbeitszeit zwischen zwei und sechs Stunden. Die angebotenen Arbeiten sind vielfältig. Die Klienten können, je nach individuellen Fähigkeiten und Neigungen, wählen. Ein Wechsel zwischen den Tätigkeitsfeldern ist möglich. Das schafft nicht nur Abwechslung, sondern fördert auch die Flexibilität des Einzelnen. Für die Tätigkeit wird am Monatsende eine Aufwandsentschädigung gezahlt, die sich nach den geleisteten Arbeitsstunden richtet.

Nach einer Probearbeitszeit wird eine vertragliche Bindung mit dem jeweiligen Klienten eingegangen. Dieser Vertrag enthält neben der Stundenanzahl und der Höhe der Aufwandsentschädigung auch die Verpflichtung des Klienten, regelmäßig den Zuverdienst aufzusuchen.

Referenznummer:

R/ADsa23


Informationsstand: 22.03.2024