Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist ein präventives Instrument mit dem Ziel, eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit möglichst zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten.
Neben betriebsinternen Akteurinnen und Akteuren bieten auch externe Dienstleister und Beratungsstellen Informationen und Unterstützung zum Thema BEM an. Dazu gehören beispielsweise auch einige der Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern.
Unterstützung beim BEM durch die Integrationsämter / Inklusionsämter
Durch das Bundesteilhabegesetz werden seit dem 1. Januar 2018 Integrationsämter / Inklusionsämter früher als bisher bei der Prävention einbezogen. Schwerpunkt der Zusammenarbeit mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern ist das Betriebliche Eingliederungsmanagement sowie die Inklusionsvereinbarung.