Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Stiftung procom wurde 1988 von der Genossenschaft Hörgeschädigten-Elektronik gegründet.
Die Text-Vermittlung ist seit 1988 in Wald, Neuenburg und Lugano in Betrieb.
Seither betreibt die procom die Text-Vermittlung im Auftrage der Swisscom.
Der Dolmetschdienst wurde 2001 (Deutschschweiz und Tessin) und 2005 (Westschweiz) vom SGB-FSS (Schweiz. Gehörlosenbund) und sonos (Schweiz. Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen) an procom übertragen.
Vermittlungsbüros in Lausanne für die Westschweiz und Tessin, und in Olten für die Deutschschweiz vermitteln mehr als hundert Gebärdensprach-DolmetscherInnen in die ganze Schweiz.
Dolmetschdienst:
Der Dolmetschdienst wurde auf Initiative des SGB DS (Schweizerischer Gehörlosenbund Deutschschweiz) und sonos (Schweiz. Verband für Gehörlosen- und Hörgeschädigten-Organisationen) im Herbst 2001 an procom delegiert.
DolmetscherInnen arbeiten im Auftragsverhältnis (Freelance) für die procom. Die Dolmetscherin kann selbst entscheiden, welche Aufträge sie annehmen will.
Video-Vermittlung:
Und so funktioniert es: Die gehörlose Person ruft mit ihrem Bildtelefon die Videotelefon-Vermittlung an. Eine Dolmetscherin für Gebärdensprache stellt die gewünschte Verbindung mit einer hörenden Person her. Sind beide Gesprächspartner in der Leitung aufgeschaltet, übersetzt die Dolmetscherin simultan auf beide Seiten hin. So kann eine gehörlose Person den Arzt anrufen, wie andere Menschen auch.
Text-Vermittlung:
Die hörgeschädigte Person wählt über das Schreibtelefon die Verbindung zur procom. Die Vermittlerin der procom nimmt den Anruf entgegen und wählt die Telefonnummer der Zielperson. Sobald die Verbindung aufgebaut ist, läuft im direkten Dialog eine fast normale Kommunikation ab: was der Hörgeschädigte schreibt, liest die Vermittlerin dem Hörenden simultan vor – was der Hörende spricht, schreibt die Vermittlerin auf dem Schreibtelefon für den Hörgeschädigten.
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