Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Mit unserem Dienst, der sowohl von Hörgeschädigten als auch von Hörenden genutzt werden kann, sind wir seit 2002 aktiv. Damit sind wir das erste Unternehmen, das Tele-Dolmetschen in Deutschland angeboten hat. Bis heute haben wir unsere Dienstleistungen den Kundenbedürfnissen angepasst.
Seit Juli 2012 ist Telesign nach ISO 9001 im Bereich Telefon- und Ferndolmetschen zwischen deutscher Gebärdensprache und deutscher Lautsprache und seit Juli 2018 zusätzlich im Bereich Seminare zu "Grundlagen der Kommunikation am Telefon" in deutscher Gebärdensprache zertifiziert.
TeleSign:
Mit unserem Dienstleistungsangebot TeleSign - Telefon- und Ferndolmetschen im beruflichen Alltag - bieten wir simultanes Dolmetschen in Gebärdensprache über eine Bildverbindung und sorgen so für eine reibungslose Kommunikation an Ihrem Arbeitsplatz.
Sie können mit Ihren hörenden Gesprächspartnern telefonieren, an Telefonkonferenzen teilnehmen (Telefondolmetschen) und TeleSign auch für Besprechungen von max. 30 Minuten am Arbeitsplatz (Ferndolmetschen) nutzen. Zu bestimmten Zeiten bieten wir auch Dolmetschen in Englisch an.
Unsere Gebärdensprachdolmetscher nehmen Ihren Anruf entgegen, rufen den gewünschten Gesprächspartner an und dolmetschen Ihr Gespräch simultan von Deutscher Gebärdensprache in Deutsch und umgekehrt. Natürlich können auch hörende Menschen über TeleSign mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Für wen?
Alle hörgeschädigten Menschen, die in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder selbständig tätig sind, können den beruflichen Dienst TeleSign einsetzen.
Die Nutzung des Dolmetschdienstes sowie die Anschaffung der technischen Ausstattung kann über das Integrationsamt im Rahmen der Arbeitsassistenz beantragt werden. Rechtsgrundlage ist das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).
Selbstverständlich bieten wir unsere Dienstleistung auch allen Firmen oder Institutionen an, die für hörgeschädigte Menschen im beruflichen Zusammenhang eine barrierefreie Kommunikation mittels einer Telefonverbindung anbieten wollen.
Was brauchen Sie?
Hörgeschädigte Menschen erreichen unseren Dolmetschdienst über einen PC bzw. Laptop mit Webcam und der Software myMMX (kostenlos als Download verfügbar), ein SIP-Videotelefon oder ein Smartphone bzw. Tablet mit der Tess-App. Wir empfehlen Ihnen außerdem eine Lichtsignalanlage, sofern diese nicht bereits im SIP-Bildtelefon integriert ist. Ihr Internetanschluss sollte ein Upload von mindestens 256 Kbit/s haben. Nähere Informationen zu den technischen Voraussetzungen erhalten Sie auf der Internetseite der Tess - Relay-Dienste: https://www.tess-relay-dienste.de/faq#faq-technik
Weiterführende Informationen
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