Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
Die Fachbeiträge A behandeln rechtliche Fragen zum
SGB IX sowie in diesem Kontext aktuelle Entwicklungen im sozialen Leistungsrecht. Dazu gehören das Verfahrensrecht, die Hilfsmittelversorgung einschließlich assistiver Technologien (Domotechnik) sowie die Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem den Neuregelungen zum Persönlichen Budget, der Unterstützten Beschäftigung sowie der Teilhabe von behinderten Frauen und Müttern mit behinderten Kindern am Leben in der Gesellschaft.
Die Autorin stellt in diesem Beitrag ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Januar 2022 (5 C 2.21) vor und bespricht es. Mit der Revision verfolgte der blinde, als freiberuflicher Anwalt tätige Kläger, dass das beklagte Integrationsamt die Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze übernimmt.
Das Bundesverwaltungsgericht hielt die Klage für begründet, da sich dem Anspruch auf eine Arbeitsassistenz (§ 185 Absatz 5
SGB IX) unter Anwendung klassischer Auslegungsmethoden und unter Bezug auf das Grundgesetz (
GG) und die
UN-Behindertenrechtskonvention (
UN-
BRK) keine Altersbeschränkung entnehmen lasse.
Die Autorin ordnet diese Entscheidung in die Rechtsprechungslinie des Gerichts ein und sieht in der Konsequenz einen aus Artikel 12 Absatz 1
GG erwachsenden subjektiven Anspruch auf eine Arbeitsassistenz.