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Eigendarstellung / Auszug:

Die Arbeit eines Behindertenbeauftragten hat zum Ziel, die Lebensbedingungen für Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Die Behindertenbeauftragten stehen allen Betroffenen und ihren Angehörigen als Ansprechpartner für Anregungen, Wünsche und Forderungen zur Verfügung.
Zu den Aufgaben eines Behindertenbeauftragten gehören

  • die Übernahme von Koordinierungsaufgaben für einzelne Behindertenverbände und Selbsthilfegruppen,
  • beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit Planung von Einrichtungen der Behindertenhilfe,
  • Zusammenarbeit mit Beratungsstellen verschiedener Rehabilitationsträger,
  • Anregung behindertengerechter Maßnahmen,
  • Mitwirkung bei der Planung im Verkehrsbereich und der Infrastrukturgestaltung, sofern die Belange des Kreises Lippe berührt sind
  • Vertretung der Belange von Behinderten in Ausschüssen und der Kreispflege- und Gesundheitskonferenz,
  • Mitwirkung bei der Erstellung von Informationsmaterialien und der Durchführung und Organisation von Fortbildungen.

Referenznummer:

R/ADkn4039


Informationsstand: 07.03.2025