Eigendarstellung / Auszug:
Die Behindertenkoordination vertritt die Belange und Interessen von Menschen mit Behinderung in Hamm in allen politischen und gesellschaftlichen Bereichen im Hinblick auf die Einhaltung des Benachteiligungsverbotes gemäß Artikel 3 Satz 2 des Grundgesetzes und der Umsetzung der Forderungen des Gleichstellungsgesetzes.
Schwerpunktaufgaben der Behindertenkoordination sind
- die Integrationsarbeit für behinderte Menschen in die Gesellschaft und das Arbeitsleben
- die frühzeitige Erkennung und Beseitigung von Zuständen, Verhältnissen und Bewusstseinsstrukturen, die die Integration behinderter Menschen verhindert oder beeinträchtigt
- die frühzeitige und umfassende Beteiligung an Planungs- und Realisierungsprozessen in der Stadt Hamm
Tätigkeitsschwerpunkte:
- Behindertengerechte Beratung der Fachämter der Stadtverwaltung und "privater Investoren" bei den Planungen im Bau- und Verkehrsbereich sowie der Infrastrukturgestaltung (z. B. Parkflächen, Sportanlagen etc.) und der baulichen Gestaltung von Gebäuden
- Förderung und Koordinierung der Zusammenarbeit der verschiedenen (Wohlfahrts-)Verbände, Behindertenvereine und anderen Beteiligten in der Behindertenhilfeder Aktivitäten
- der Verbände, Institutionen und Organisationen
- Beratung von Menschen mit Behinderung in speziellen Angelegenheiten und Vermittlung an die zuständigen Fachämter, Verbände, Einrichtungen sowie Koordinierung der Hilfen
- Intensive Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit, um die spezielle Situation der Menschen mit Behinderung nachhaltig zu verbessern
Der Behindertenbeirat berät und unterstützt den Ausschuss für Soziales und Gesundheit der Stadt Hamm in Anliegen und Anregungen der Menschen mit Behinderungen, soweit kommunale Zuständigkeiten gegeben sind. Die Beratung bezieht sich auf Grundsatzfragen und nicht auf personenbezogene Einzelfälle.
Er kann sich auch mit Behindertenfragen in der Stadt Hamm befassen, die in der Verantwortung oder Zuständigkeit anderer Behörden oder Institutionen liegen, wenn ein öffentliches Interesse vorliegt. Zu den Aufgaben gehören:
- Beratung behindertenspezifischer Angelegenheiten
- Einbringung von Anregungen und Anträgen zur kommunalen Daseinsfürsorge, die Menschen mit Behinderungen betreffen
- Mitwirkung bei der Förderung der Aktivitäten der Institutionen und Gruppierungen, die in der Behindertenarbeit tätig sind
- Mithilfe bei der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation und die Belange der Menschen mit Behinderungen
- Förderung der Einstellung von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung und privaten Betrieben.