Behindertenbeauftragte /​ Behindertenbeauftragter der Stadt Gernsheim

Stadthausplatz 1
64579 Gernsheim
Hessen
Deutschland
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Telefon: 06258 81685 E-Mail: stadtverwaltung@gernsheim.de Homepage: https://www.gernsheim.de/verwaltung-politik/politik/beiraete-und-kommissionen/

Eigendarstellung / Auszug:


Die oder der Behindertenbeauftragte wird von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung für die jeweilige Legislaturperiode gewählt. Die Wahlvorschläge sind von den Fraktionen einzuholen. Auch kann jede Bürgerin oder Bürger Vorschläge unterbreiten. Der oder die Behindertenbeauftragte besitzt ein direktes Antragsrecht beim Magistrat. Bei Fragen, die Behinderte besonders betreffen, wird ihm/ihr auf Antrag Rederecht in den zuständigen Ausschüssen eingeräumt.

Der oder dem Behindertenbeauftragten wird ein Behindertenbeirat zur Unterstützung seiner/ihrer Arbeit zur Verfügung gestellt, dem alle interessierten Bürgerinnen und Bürger angehören können. Deren Berufung erfolgt durch den Magistrat.

Aufgaben und Ziele des Behindertenbeirats:
  • Vermittler zwischen Bürger und Stadt
  • Einzelfallberatung
  • Vermittlung zu Selbsthilfegruppen, Behörden und Verbänden beratend bei Planung und Gestaltung von Bauvorhaben der Stadt
  • Austausch und Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Behindertenorganisation des Kreises und anderen kommunalen Behindertenbeauftragten
  • die Bürger auf die Probleme behinderter Menschen aufmerksam zu machen

Referenznummer:

R/ADcb617


Informationsstand: 28.02.2025