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Eigendarstellung / Auszug:

Aufgaben der Beauftragten und des Beirats:
Seit 2008 sind die Beauftragte und der Beirat als offizielles städtisches Gremium für die 26.500 Menschen mit Behinderung in Freiburg tätig. Ihr kommunalpolitisches Engagement ist unabhängig und ehrenamtlich.
Die Behindertenbeauftragte koordiniert die Arbeit des Behindertenbeirats. Mit ihm zusammen erarbeitet sie für Behörden und Einrichtungen Empfehlungen zur Gleichstellung behinderter Menschen. Wenn im Gemeinderat oder in Fachausschüssen Themen erörtert werden, die für Menschen mit Behinderungen relevant sind, setzen sich Beauftragte, Beirat und Arbeitsgruppen mit ihren Stellungnahmen für die Interessen behinderter Menschen ein. Freiburger Bürger/innen können sich mit Anfragen, Anregungen und Hinweisen auf Missstände einbringen und bei Bedarf auch in den Arbeitsgruppen mitwirken.
Erklärtes Ziel ist die Förderung von Integration bis hin zur Inklusion: gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen.

Freiburger Beirat für Menschen mit Behinderungen:
Der Beirat für Menschen mit Behinderungen tagt mindestens zweimal jährlich. Er besteht aus der Beauftragten, vereinsgebundenen und vereinslosen Menschen mit Behinderung, Vertreter/innen von Behindertenorganisationen, Vertreter/innen der Gemeinderatsfraktionen sowie dem Sozialdezernenten. Die Sitzungen des Beirats sind in der Regel öffentlich.

Listen mit den Kontaktdaten der Behindertenbeauftragten der Stadt- und Landkreise, sowie der Behindertenbeauftragten und -beiräte der Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg finden Sie auf:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/beauftragte-der-stadt-und-landkreise/

Referenznummer:

R/Adcb388


Informationsstand: 20.02.2025