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Beschreibung:

Der Behinderten-Beauftragte hilft den Politikern und den Ämtern, wenn es um Menschen mit Behinderung geht.

Er soll bei wichtigen Themen gefragt werden.

Die Politiker können dann gute Entscheidungen treffen.

Den Behinderten-Beauftragten kann jeder anrufen oder einen Brief schreiben:

  • wenn man Hilfe braucht,
  • um sich zu beschweren.

Das nennt man Ombudsmann. Der Behinderten-Beauftragte ist auch Ombudsmann.

Der Behinderten-Beauftragte kümmert sich um Barriere-Freiheit, das heißt, jeder kann überall hinkommen, ohne Hindernisse, und jeder kann alles lesen oder sehen oder hören, zum Beispiel im Internet.

Für den Behinderten-Beauftragten ist es wichtig,

  • dass jeder Mensch mit Behinderung nach seiner Meinung gefragt wird,
  • dass jeder Mensch dort wohnen und arbeiten kann wo er will,
  • dass jeder Mensch dort auch seine Freizeit verbringen kann, wie er will.

In schwerer Sprache heißt das Sozial-Raum-Orientierung, das Wort ist aber wichtig!

Auf Initiative der Landesregierung wurden bei den Stadt und Landkreisen Behindertenbeauftragte eingerichtet.
Listen mit den aktuellen Kontaktdaten der Behindertenbeauftragten der Stadt und Landkreise, sowie der Behindertenbeauftragten und beiräte der Städte und Gemeinden in BadenWürttemberg finden Sie auf:
https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/ministerium/landes-behindertenbeauftragte/beauftragte-der-stadt-und-landkreise/

Referenznummer:

R/ADkn2577


Informationsstand: 20.02.2025