Adresse
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für Menschen mit Behinderungen, Rika Esser c / o Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Adresse / Kontaktdaten

Sonnenberger Str. 2/2 a
65193 Wiesbaden
Postfach: 31 40
Hessen
Deutschland
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E-Mail: LBB@hsm.hessen.de Homepage: https://soziales.hessen.de/ueber-uns/beauftragte-fuer-menschen-mit-behinderungen

Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug:

Die beauftragte Person berät die Hessische Landesregierung bei der Fortentwicklung und Umsetzung der Politik für Menschen mit Behinderungen. Ihre Aufgabe ist es, darauf hinzuwirken, dass die Verantwortung des Landes für gleichwertige Lebensbedingungen für Menschen mit und ohne Behinderungen in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird. Sie hat zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen insbesondere
1. im Zusammenwirken mit den Schwerbehindertenvertretungen sowie den Behindertenverbänden auf die Einhaltung der Gleichstellungsverpflichtung nach dem HessBGG durch die Träger öffentlicher Gewalt im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 hinzuwirken,
2. Anregungen von einzelnen Betroffenen, von Selbsthilfegruppen und von Behindertenverbänden entgegenzunehmen und zu prüfen, 3. Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention anzuregen,
4. durch geeignete Maßnahmen darauf hinzuwirken, dass das Land Hessen die Beschäftigungspflicht nach den §§ 154 bis 156 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt, und hierzu die Hessische Landesregierung in allen Fragen der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen zu beraten sowie Integrationsmaßnahmen in der Landesverwaltung zu initiieren und zu begleiten,
5. die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch mit den von den kommunalen Gebietskörperschaften für die Belange von Menschen mit Behinderungen bestellten Persönlichkeiten und Gremien zu fördern und die kommunalen Gebietskörperschaften auf deren Wunsch bei der Erstellung einer Satzung nach § 8b Abs. 2 HessBGG zu unterstützen,
6. die Zusammenarbeit mit den Verbänden und Organisationen, die sich mit den Interessen der Menschen mit Behinderungen befassen, zu fördern.

Bei der Aufgabenwahrnehmung ist darauf zu achten, dass die unterschiedlichen Lebensbedingungen von Frauen, Männern und Kindern mit Behinderungen berücksichtigt werden.

Die beauftragte Person der Hessischen Landesregierung und ihre Dienststelle sind dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration zugeordnet.
Bei der Beauftragten wird ein Inklusionsbeirat gebildet, der sie bei allen wesentlichen Fragen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen betreffen, berät und unterstützt.

Weiterführende Informationen

Referenznummer:

R/AD6868


Informationsstand: 13.04.2023