Adresse
Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung Berlin Frau Christine Braunert-Rümenapf

Adresse / Kontaktdaten

Oranienstr. 106
10969 Berlin
Berlin
Deutschland
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Telefon: 030 9028-2918 E-Mail: lfb@senias.berlin.de Homepage: https://www.berlin.de/lb/behi

Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug:

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung arbeitet fachlich unabhängig und eigenverantwortlich. Dienstrechtlich ist sie dem für Soziales zuständigem Senatsmitglied direkt zugeordnet.

Die Aufgaben der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung sind in § 5 LGBG zusammengefasst. Danach hat sie darauf hinzuwirken, “dass die Verpflichtung des Landes, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt wird.”

Ferner hat sie “insbesondere auf die fortlaufende Umsetzung der Leitlinien zum Ausbau Berlins als behindertengerechte Stadt zu achten” und sich dafür einzusetzen, “dass unterschiedliche Lebensbedingungen von behinderten Frauen und Männern berücksichtigt und geschlechtsspezifische Benachteiligungen beseitigt werden”.

Die LfB ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben, soweit sie Fragen der Integration der Menschen mit Behinderung behandeln oder berühren, zu beteiligen. Alle Behörden unterstützen die LfB bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, und sie besitzt ihnen gegenüber ein umfassendes Auskunftsrecht.
Die LfB hat das Recht, offensichtliche oder vermutete Diskriminierungen von Menschen mit Behinderung bei den zuständigen Stellen zu beanstanden, eine Stellungnahme zu fordern und Vorschläge für die Beseitigung der Mängel und zur Verbesserung der Umsetzung des Verbots der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu unterbreiten.

UN-Behindertenrechtskonvention:
Mit Inkrafttreten des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung (Behindertenrechtskonvention/UN-BRK) am 26.03.2009 hat sich die behindertenpolitische Funktion der LfB sowohl quantitativ als auch qualitativ erweitert. Die aus der UN-BRK resultierenden Aufgaben eines sogenannten „staatlichen Koordinierungsmechanismus“ sollen gemäß Senatsbeschluss Nr. S-3131/2010 vom 28.09.2010 durch den vom Senat berufenen LfB gewährleistet werden. Der Koordinierungsmechanismus ist eine Schnittstelle zwischen der staatlichen Ebene und der Zivilgesellschaft bei der Realisierung der Ziele der UN-BRK.

Weiterführende Informationen

Referenznummer:

R/AD3016


Informationsstand: 13.04.2023