Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Beauftragte berät die Landesregierung in allen Fragen zum Thema Inklusion, Teilhabe sowie Selbstbestimmung.
Der wesentliche Auftrag besteht darin, darauf hinzuwirken, dass
- Benachteiligungen für Menschen mit Behinderungen beseitigt und verhindert werden,
- gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft gewährleistet und
- selbstbestimmte Lebensführung für Menschen mit Behinderungen ermöglicht wird.
Des Weiteren achtet die Beauftragte darauf, dass die öffentlichen Stellen die gesetzlichen Verpflichtungen, wie
- gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern (§ 3 NBGG),
- Benachteiligungsverbot (§ 4 NBGG),
- Recht auf Verwendung von Gebärdensprache und Kommunikationshilfen (§ 6 NBGG),
- Herstellung von Barrierefreiheit in den Bereichen Bau und Verkehr (§ 7 NBGG),
- Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken (§ 8 NBGG) sowie
- Informationstechnik (§ 9 NBGG),
erfüllen.
Außerdem unterbreitet sie Vorschläge, um Inklusion von Menschen mit Behinderungen umzusetzen, die alle Bereiche des Lebens betreffen wie Politik, Bauen und Wohnen, Bildung, Beruf und Arbeit, Verkehr, Freizeit, Sport und Kultur, Familie sowie Gesundheit, Forschung und Wissenschaft.
Grundsätzlich setzt sich die Beauftragte für die Belange von Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen ein. Dabei werden Menschen mit Behinderungen jedes Alters betrachtet, unabhängig davon, ob die Behinderungen bzw. Beeinträchtigungen erworben wurden oder angeboren sind.
Des Weiteren hält die Landesbeauftragte Kontakte zu Menschen mit Behinderungen, deren Angehörigen, zur Politik, zu Verbänden und Institutionen, zu Selbsthilfegruppen, Kirchen, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden sowie Schwerbehindertenvertretungen und vielen mehr.
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