Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Aufgabe der Beauftragten ist es, die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen durchzusetzen. Er achtet darauf, dass das Land seine Verantwortung, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt. Dafür wird sie bei allen Gesetzen und sonstigen wichtigen Vorhaben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, beteiligt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit Fragen, Beschwerden oder Anregungen direkt an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen wenden. Dieser sorgt sich außerdem um die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der kommunalen Behindertenbeauftragten und Beiräte sowie allen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Sie arbeitet eng mit dem Landesbehindertenbeirat zusammen und wird durch diesen beraten.
Clearingstelle Bundesteilhabegesetz:
Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) hat das Ziel, Menschen mit Behinderungen an unserem gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt und vollumfassend teilnehmen zu lassen. Die daraus weiterentwickelte Eingliederungshilfe steht auf den Pfeilern „Teilhabe“ und „Selbstbestimmung“. Der einzelne Mensch mit seinen Bedürfnissen und Wünschen rückt in den Fokus. Doch klar ist, dass es auch Differenzen zwischen dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe und der/dem Betroffenen geben kann.
Damit alle Beteiligten im Dialog bleiben und eine gütliche Einigung herbeigeführt wird, gibt es ab dem 01.01.2020 die Clearingstelle bei der beauftragten Person der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen mit Sitz im Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV).
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