Eigendarstellung / Auszug:
Aufgabe der Beauftragten ist es, die Gleichbehandlung von Menschen mit und ohne Behinderungen durchzusetzen. Sie achtet darauf, dass das Land seine Verantwortung, für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung zu sorgen, in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens erfüllt. Dafür wird sie bei allen Gesetzen und sonstigen wichtigen Vorhaben, die die Belange von Menschen mit Behinderungen berühren, beteiligt.
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich mit Fragen, Beschwerden oder Anregungen direkt an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen wenden.
Diese sorgt sich außerdem um die Zusammenarbeit und den Erfahrungsaustausch der kommunalen Behindertenbeauftragten und Beiräte sowie allen Verbänden, Vereinen und Einrichtungen, die sich für die Interessen von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Sie arbeitet eng mit dem Landesbehindertenbeirat zusammen und wird durch diesen beraten.
Clearingstelle Bundesteilhabegesetz:
Mit Wirkung zum 01.01.2020 ist die Clearingstelle gemäß § 6 Abs. 1 und 2 AG-SGB IX für die Vermittlung bei Streitfällen zwischen Leistungsberechtigten nach § 99 SGB IX und dem örtlichen Träger der Eingliederungshilfe bei der beauftragten Person eingerichtet.
Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit:
Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für das Land Brandenburg angesiedelt. Gesetzliche Grundlage sind die BbBITV und die Richtlinie (EU) 2016/2102.