Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Bayerische Landesärztekammer (BLÄK) ist - zusammen mit den 63 ärztlichen Kreisverbänden (ÄKVs) und den acht ärztlichen Bezirksverbänden (ÄBVs) - die gesetzliche Berufsvertretung aller bayerischen Ärztinnen und Ärzte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Organe sind die Vollversammlung und der Vorstand.
Sie steht unter der Aufsicht des Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit.
Die Vollversammlung der 180 Delegierten der ÄKVs und der medizinischen Fakultäten der Landesuniversitäten tritt in der Regel mindestens einmal jährlich zum Bayerischen Ärztetag zusammen. Der Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem ersten und zweiten Vizepräsidenten, die vom Bayerischen Ärztetag gewählt werden, den ersten Vorsitzenden der ÄBVs sowie sechs aus der Mitte der Delegierten zum Bayerischen Ärztetag gewählten Mitgliedern.
Rechtsgrundlage für die ärztliche Berufsvertretung ist das Heilberufe-Kammergesetz.
Danach sind Aufgaben der ärztlichen Berufsvertretung:
- Wahrnehmung der beruflichen Belange der Ärzte im Rahmen der Gesetze
- Überwachung der Erfüllung der ärztlichen Berufspflichten
- Förderung der ärztlichen Fortbildung
- Schaffung sozialer Einrichtungen für Ärzte und deren Angehörige
- Mitwirkung in der öffentlichen Gesundheitspflege
Die Berufsvertretung ist berechtigt innerhalb ihres Aufgabenbereiches Anfragen, Vorstellungen und Anträge an die zuständigen Behörden zu richten; sie ist verpflichtet diesen Behörden auf Verlangen Gutachten zu erstellen. Die Behörden sollen die Berufsvertretung vor der Regelung wichtiger einschlägiger Fragen hören und auf Anfragen der Berufsvertretung Auskunft erteilen, soweit nicht dienstliche Gründe entgegenstehen.
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