Phoenix e.V. - Beratung und Hilfen für behinderte Menschen
ISL Landesverband Bayern /​ ISL Regensburg

Rote-Löwen-Str. 10
93047 Regensburg
Bayern
Deutschland
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Telefon: 0941 56-0938 E-Mail: beratung@phoenix-regensburg.de Homepage: https://phoenix-regensburg.de/ Homepage: https://phoenix-regensburg.de/beratung/persoenliches-budget Homepage: http://isl-ev.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=90&Itemid=410

Eigendarstellung / Auszug:

Mit PHÖNIX e.V. gehen behinderte Menschen an die Öffentlichkeit, um sich um für ein selbstbestimmtes Leben einzusetzen. Konkret bedeutet dies:
Wir machen uns dafür stark, dass Menschen, die aufgrund ihrer Schwerbehinderung im Alltag Pflege und Unterstützung benötigen, ein möglichst normales Leben außerhalb von Pflegeeinrichtungen führen können: Die Beraterinnen helfen bei Organisation und Antragstellung, der ambulante Pflege- und Assistenzdienst leistet die praktische Hilfe. Beraten wird auch zum Persönlichen Budget.

Wie beraten wir?
„Beratung von behinderten Menschen für behinderte Menschen“ - das ist das Prinzip unserer Arbeit. Unsere Methode, das Peer Counseling, kommt aus Amerika (peer = gleich, counseling = Beratung) und bedeutet: Menschen mit bestimmten Eigenschaften beraten und unterstützen andere Menschen, die in der gleichen Lage sind.

Assistenz:
Der ambulante Dienst von PHÖNIX e.V. ist zwar ein anerkannter Pflegedienst im Sinne der gesetzlichen Pflegeversicherung, dennoch unterscheiden wir uns sowohl in unseren Prinzipien als auch in unserem Leistungsspektrum sehr deutlich von herkömmlichen ambulanten Pflegediensten. Diese – etwas andere – Form der Unterstützung, wie wir und einige andere Organisationen sie bieten, nennt man Persönliche Assistenz.

Was ist das Besondere an der Persönlichen Assistenz bei Phoenix?
Der wohl größte Unterschied zwischen der herkömmlichen ambulanten Pflege und der Persönlichen Assistenz liegt im Konzept der Selbstbestimmung, das der Persönlichen Assistenz zugrunde liegt.

Dieser Maxime folgend sind unsere Assistenznehmer*innen keine Patient*innen, die nach dem in der ambulanten Pflege üblichen Prinzip der sogenannten Minuten- oder Rennpflege versorgt werden und sich meistens nach den Einsatzzeiten des für sie zuständigen Dienstes richten müssen, sondern Kund*innen, die ihr Leben und ihren Alltag frei nach ihren individuellen Wünschen und Vorstellungen gestalten möchten.

Dass dies tagtäglich auch gelingt, dafür sorgen unsere Persönlichen Assistent*innen, die alle Tätigkeiten übernehmen, welche die Kund*innen nicht selbst übernehmen können.

Wer kann Persönliche Assistenz in Anspruch nehmen?
Grundsätzlich hat jeder Mensch, der von einer Behinderung bedroht ist oder eine Behinderung hat, die es ihm unmöglich macht, sein Leben ohne fremde Unterstützung eigenständig und selbstbestimmt zu führen, einen rechtlichen Anspruch auf Persönliche Assistenz in allen Lebensbereichen, wie zum Beispiel bei der Körperpflege, im Haushalt, bei der Arbeit oder in der Freizeit.
Sie muss jedoch beantragt werden. Dabei sind ein festgestellter Pflegegrad oder ein Grad der Behinderung bei der Antragstellung hilfreich, aber keine Bedingung oder Voraussetzung.
Gesetzlich geregelt sind diese sogenannten Leistungen der Eingliederungshilfe seit 1.1.2020 im neuen Bundesteilhabegesetz (kurz: BTHG).

Hinweis:

Alle Mitgliedsverbände der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben Deutschland e.V.
werden aktuell auf der Homepage der Bundesgeschäftsstelle veröffentlicht

Diese Stelle berät auch zum Thema Persönliches Budget.

Referenznummer:

R/AD19148


Informationsstand: 17.04.2025