Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Wer kann sich beraten lassen?
Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) unterstützt und berät Menschen, die eine Behinderung haben oder von einer Behinderung bedroht sind. Die Beratung ist unabhängig davon, ob eine körperliche, geistige oder seelische Beeinträchtigung oder eine Sinnesbeeinträchtigung vorliegt.
Auch für Familienangehörige, Freunde, Kollegen oder andere nahestehende Personen von Menschen mit (drohender) Behinderung wird die Beratung angeboten.
Mitarbeiter/ -innen einer Organisation können weiterführende Informationen für die Begleitung Ihrer Kund*innen erhalten.
Welche Fragen sollen gelöst werden?
Die Beratung umfasst alle Fragen zur Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Bildung, zur sozialen Teilhabe und Sicherung des Lebensunterhalts.
Dazu gehören zum Beispiel Themen wie:
- Wohnen
- Ambulante und stationäre Hilfen
- frühkindliche Bildung
- Schule, Ausbildung, Studium
- Arbeit und Beschäftigung
- Freizeitgestaltung
- Medizinische Versorgung
- Pflege
Rechtsberatung und Begleitung im Widerspruchs- und Klageverfahren werden nicht angeboten.
Wie erfolgt die Beratung?
- Im Vorfeld der Beantragung von Leistungen
- Unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern
- Ergänzend zur Beratung anderer Stellen
- Individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt
- In einem persönlichen Gespräch, telefonisch, per E-Mail oder per Videokommunikation
- Ihre Anliegen werden vertraulich behandelt
- Die Beratung ist kostenlos
Als Lotsen durch das soziale Leistungssystem zeigen wir Ihnen Wege auf. Entscheidungen treffen
Sie selbst.
Warum ist gute Beratung wichtig?
Für ein selbstbestimmtes Leben ist es wichtig, alle bestehenden Möglichkeiten zu kennen, um diese individuell auszuschöpfen. Die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB®) zeigt diese Möglichkeiten auf und steht beratend und unterstützend zur Seite.
Jedes Anliegen wird ernst genommen.
Wir unterstützen die Beratung von Betroffenen für Betroffene (Peer Counseling | Betroffenenberatung).
Die Grundlage der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) §32 SGB IX.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Durch grundlegende Umstrukturierungen der EUTBs im Jahr 2023 kam es vielfach zu Änderungen der Adressangaben, zum Wegfall und zu Neugründungen von Standorten. Die nach der Umstrukturierung bekannten aktuellen Adressen werden auf der Seite teilhabeberatung.de bekanntgegeben:
https://www.teilhabeberatung.de/beratung/beratungsangebote-der-eutb
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