Thematisch sind die Fachbeiträge des Diskussionsforums Rehabilitations- und Teilhaberecht in fünf Schwerpunktgruppen unterteilt: A: Sozialrecht, B: Arbeitsrecht, C: Sozialmedizin und Begutachtung, D: Konzepte und Politik und E: Recht der Dienste und Einrichtungen.
In den Fachbeiträgen D werden rechtliche Entwicklungen und neue Gesetzesvorhaben zum Rehabilitations- und Teilhaberecht sowie ihre Auswirkung auf die Praxis thematisiert. Das Forum D bietet somit besondere Gelegenheit, Probleme, die sich im Rahmen der praktischen Umsetzung neuer Gesetze oder Verordnungen abzeichnen, frühzeitig aufzugreifen. Zudem werden hier die Umsetzung der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und hiermit in Zusammenhang stehende juristische Fragestellungen in Deutschland und darüber hinaus diskutiert.
Nachdem im Jahr 2018 die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (
EUTB) im Zuge des Bundesteilhabegesetzes (
BTHG) zunächst modellhaft eingeführt wurde, wird diese ab dem Jahr 2022 zu einem festen Bestandteil in der Beratungslandschaft.
Im vorliegenden ersten von zwei Beiträgen präsentieren die Autoren das Konzept ihrer Evaluation der Umsetzung der
EUTB-Angebote und zeigen zentrale Befunde hinsichtlich der Konzeptqualität der Beratung auf. Dabei ist das wichtigste Beratungsziel die Stärkung der Handlungskompetenz.
Im Mittelpunkt der Beratungsthemen stehen der Umgang mit Behörden und mit Antragstellungen. Von den Ratsuchenden wird vor allem der Ansatz der Peer-Beratung geschätzt.
Bezüglich der Konzeptqualität der Grundqualifizierung offenbart sich, dass eine bessere Abstimmung und deutlichere Kommunikation der Qualifizierungsziele vonnöten sind.
Mit Blick auf die Strukturqualität stellt das
EUTB- Angebot eine qualitative Erweiterung des bestehenden Beratungsangebots dar.