Agentur für Arbeit

Als Rehabilitationsträger hat die Agentur für Arbeit die Aufgabe, die berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Über ihre Teams Berufliche Rehabilitation und Teilhabe (Reha-Teams) und ihre Arbeitgeberservices steuert sie den Wiedereingliederungsprozess. Dabei erbringt sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, beispielsweise zur Aus- und Weiterbildung.

Organisation

Die Arbeitsagentur gliedert sich in die Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektionen und örtliche Arbeitsagenturen. Für die bundesweite Suche nach Fachkräften und nach Arbeitsstellen gibt es eine zentrale Jobbörse. 

Jobcenter

Mit dem Begriff Jobcenter werden die gemeinsamen Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers – zum Beispiel einer Stadt – bezeichnet. Die Jobcenter betreuen Menschen, die Anspruch auf Leistungen nach SGB II haben (Bürgergeld, Begriff vor dem 1. Januar 2023: Grundsicherung für Arbeitssuchende). 

Die Jobcenter sind keine Rehabilitationsträger,  aber mit dem Teilhabestärkungsgesetz seit Januar 2022 stärker als bisher in das Reha-Geschehen einbezogen. Die Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden soll damit verbessert werden.

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