Eingliederungshilfe
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen war bis Ende 2019 eine staatliche Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sind in etwa vergleichbar mit den Rehabilitations- und Teilhabeleistungen der Rehabilitationsträger.
Durch das Bundesteilhabegesetz wurde die Eingliederungshilfe massiv umstrukturiert und verändert. Zum 1.1.2020 wurde die Eingliederungshilfe aus dem Sozialhilferecht herausgelöst und als Teil 2 ins SGB IX (Rehabilitations- und Teilhaberecht) übernommen.
Träger der Eingliederungshilfe
Bis zum 31.12.2019 waren die Träger der Sozialhilfe auch zuständig für die Eingliederungshilfe. Durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) wurde beschlossen, die Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung Schritt für Schritt aus dem bisherigen System der Sozialhilfe herauszulösen und das Eingliederungshilferecht weiterzuerentwickeln. Wer die Träger der „neuen Eingliederungshilfe" nach § 94 Abs. 1 SGB IX sind, haben die einzelnen Bundesländer für ihren Bereich festgelegt.