Gesetzliche Krankenversicherung & Pflegeversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und im SGB V geregelt. Aufgabe der gesetzlichen Krankenversicherungsträger ist es, mit Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Pflegebedürftigkeit oder Behinderung zu vermeiden, zu mildern oder zu beseitigen.

Die Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Es gilt eine umfassende Versicherungspflicht für alle gesetzlich und privat Versicherten. Alle, die gesetzlich krankenversichert sind, sind automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen. 

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