Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und im SGB VI geregelt. Träger der Gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland ist die Deutsche Rentenversicherung.
Aufgabe der gesetzlichen Rentenversicherungsträger ist es – abgesehen von den Rentenberechnungen und -auszahlungen – vor allem, durch Leistungen zur Teilhabe ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern und die dauerhafte berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen gemäß dem Grundsatz Rehabilitation vor Rente.
Beratungsdienst & Ansprechstellen
Für Fragen zur Rehabilitation kann man sich an die örtlichen Ansprechstellen und Beratungsdienste der Deutschen Rentenversicherung wenden.
Landwirtschaft, Forsten & Gartenbau
Für die Selbständigen der Bereiche Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau und ihre Angehörigen ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zuständig.