Praxisbeispiel
Betriebliches Eingliederungsmanagement bei einem Großunternehmen

Kurzbeschreibung:

Der Prozess bzw. der Text zur Beschreibung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beinhaltet die Punkte:

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Ausgangspunkt
  • Ziele
  • Prozessablauf
  • Mitwirkende BEM-Team
  • Qualifikation des BEM-Teams
Anlagen

Eine Beschreibung mit den Einzelheiten zu den Punkten finden Sie unter Langform.

Nach dem SGB IX § 167 Abs. 3 können die Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften) und die Integrations- bzw. Inklusionsämter Unternehmen, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.

1 Unternehmen

1.1 Profil

Das Unternehmen gehört international zu den führenden Unternehmen im Airport-Business. Es bietet sein Know-how und die gesamte Bandbreite an Produkten und Dienstleistungen im Flughafengeschäft in Deutschland und weltweit an anderen Standorten an. Im Unternehmen sind rund 16.0000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter deutschlandweit beschäftigt.

1.2 Kultur

Gesundheits- und Arbeitsschutz sind unverzichtbare Bestandteile eines modernen Unternehmens. Wie dies in der Praxis gelebt wird, überprüft das Management durch eine regelmäßige Gesundheitsbefragung. Im Rahmen von Workshops wurden zahlreiche Maßnahmen erarbeitet, realisiert und weiterentwickelt. Das Unternehmen organisiert das Gesundheitsmanagement in allen betrieblichen Bereichen dabei als kontinuierlichen Lern- und Innovationsprozess. Dazu wurden u. a. über einen längeren Zeitraum Gespräche mit den Beschäftigten geführt. Daraus resultierend wurden Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe krankmachende Faktoren am Arbeitsplatz beseitigt werden konnten. So konnte die Fehlzeitenquote weiter reduziert und in Verbindung mit dem Einsatz eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements die Arbeitsfähigkeit der Belegschaft in Krankheitsfällen erhalten werden.
Außerdem wurde eine Inklusionsvereinbarung von den dazu Verantwortlichen im Unternehmen erarbeitet und unterzeichnet, mit dem Ziel, die gleichberechtigte berufliche Teilhabe von Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung im Unternehmen zu unterstützen.

2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

2.1 Ausgangspunkt

Gesetzliche Vorgabe:
Die im § 167 (2) SGB IX festgehaltene Regelung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gilt für alle Beschäftigten. Für alle Beschäftigten ist deshalb ein Betriebliches Eingliederungsmanagement zur Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit und zum Erhalt des Arbeitsplatzes vorzunehmen, soweit sie innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt sind.

2.2 Ziele

Ziel des Betrieblichen Eingliederungsmanagements ist es:
  • wie Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann,
  • mit welchen Hilfen und Leistungen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann,
  • wie Arbeitsplätze erhalten werden können,
  • die Fähigkeiten der betroffenen Beschäftigten weiter genutzt und
  • eine erhöhte Einsatzfähigkeit und Produktivität sichergestellt werden können.
Das Unternehmen wird hierzu bei Vorliegen der Kriterien des § 167 Abs. 2 SGB IX mit den jeweils betroffenen Beschäftigten Kontakt aufnehmen, um die aktuelle Situation zu analysieren und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Ein „BEM-Team / Runder Tisch“ legt jeweils die notwendigen Maßnahmen fest.
Die Einzelheiten zum Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements werden in einem Prozessablauf festgelegt.

2.3 Prozessablauf

Der Prozessablauf kann den Abbildungen 1 bis 3 entnommen werden.

2.4 Mitwirkende BEM-Team

Die Mitwirkenden des BEM-Teams können der Abbildung 1 entnommen werden.

2.5 Qualifikation des BEM-Teams

Arbeitgeber (Führungskraft und Personalreferentin oder Personalreferent):
  • arbeitsrechtliches Know-how
  • Führungskompetenz
  • Teamfähigkeit
  • Konfliktfähigkeit
BEM-beauftragte Person (Moderatorin oder Moderator):
  • Moderationskompetenz
  • Erfahrung mit Führungsverantwortung
  • Team- und Konfliktfähigkeit
  • SGB IX-Kenntnisse
  • arbeitsrechtliches Know-how
BR (Betriebsratsmitglied):
  • arbeitsrechtliche und sozialrechtliche Grundlagen
Arbeitsmedizin (Betriebsärztin oder Betriebsarzt):
  • Kenntnisse über die Anforderungen der Arbeitsplätze (Arbeitsplatzkataster).
  • Abgleich der Anforderungen des Arbeitsplatzes mit den gesundheitlichen Einschränkungen des betroffenen Beschäftigten herstellen.
  • medizinische / therapeutische Maßnahmen aufzeigen, mit denen der Gesundheitszustand des oder der Betroffenen verbessert werden kann und somit auch langfristig das Arbeitsverhältnis gesichert werden kann.
  • Kenntnisse über die Einleitung von Rehamaßnahmen

3 Anlagen

  • Erstes Anschreiben
  • Zweites Anschreiben
  • Drittes Anschreiben
  • Rückmeldebogen
(hier nicht im Volltext aufgeführt)

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • IMBA - Arbeitszeit

Referenznummer:

R/PB5316


Informationsstand: 14.08.2025