Praxisbeispiel

Kurzbeschreibung:
Der Prozess bzw. der Text zur Beschreibung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beinhaltet die Punkte:
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Anlass und Ziel
- Recht
- Verfahrensablauf
- Besonderheiten
- Wirkung und Erfahrung
- Beteiligte Personen
Förderung und Mitwirkung:
Nach dem SGB IX § 167 Abs. 3 können die Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften) und die Integrations- bzw. Inklusionsämter Unternehmen, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. Das Pirelli-Werk wurde deshalb damals für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt), zusammen mit weiteren Unternehmen, prämiert. Jedes Unternehmen erhielt eine Prämie in Höhe von 3000 Euro.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
Nach dem SGB IX § 167 Abs. 3 können die Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften) und die Integrations- bzw. Inklusionsämter Unternehmen, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. Das Pirelli-Werk wurde deshalb damals für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt), zusammen mit weiteren Unternehmen, prämiert. Jedes Unternehmen erhielt eine Prämie in Höhe von 3000 Euro.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
1 Unternehmen
Pirelli produziert mit 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Auto- und Motorradreifen in Deutschland.
2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Anlass und Ziel
Bei Pirelli wird das BEM als weiterer Bestandteil des bestehenden Gesundheitsmanagementsystems angesehen. Es liefert dort wertvolle Erkenntnisse zur Erarbeitung des Maßnahmenkataloges hinsichtlich Prävention, Rehabilitation und Integration.
Recht
Die rechtliche Grundlage des BEM bildet das SGB IX bzw. SGB IX § 167.
Verfahrensablauf
Das BEM wird als individuell abgestimmtes Verfahren betrachtet, das so viele Prozessschritte umfasst, wie im konkreten Einzelfall notwendig sind, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Der Standardverfahrensablauf beginnt mit der Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten und der Einbeziehung des bzw. der betroffenen Beschäftigten. Ihnen steht es frei dem BEM zuzustimmen. Dazu verpflichtet sind sie nicht und es entstehen für sie auch keine negativen personellen Konsequenzen, wenn das BEM ablehnt wird. Stimmen die betroffenen Beschäftigten zu, wird versucht eine Klärung herbeizuführen, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Darüber hinaus ist ein sogenanntes Review vorgesehen, also ein Gespräch mit dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin, in dem er bzw. sie seine bzw. ihre Erfahrungen, Anregungen und Kritikpunkte am BEM äußern kann.
Besonderheiten
Es wird besonderen Wert auf die Einbeziehung von Betriebsrat (BR) und Schwerbehindertenvertretung (SBV) gelegt. Diese sollen als sogenannte Multiplikatoren des BEM im Betrieb fungieren.
Wirkung und Erfahrung
Ein Großteil der Beschäftigen befasst sich noch zu wenig mit dem Thema: Erhalt und Förderung der eigenen Gesundheit. Stufenweise Wiedereingliederung stellt die am häufigsten genutzte Maßnahme zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit dar.
Beteiligte Personen
Als interne Akteure sind beteiligt:
Bei Pirelli wird das BEM als weiterer Bestandteil des bestehenden Gesundheitsmanagementsystems angesehen. Es liefert dort wertvolle Erkenntnisse zur Erarbeitung des Maßnahmenkataloges hinsichtlich Prävention, Rehabilitation und Integration.
Recht
Die rechtliche Grundlage des BEM bildet das SGB IX bzw. SGB IX § 167.
Verfahrensablauf
Das BEM wird als individuell abgestimmtes Verfahren betrachtet, das so viele Prozessschritte umfasst, wie im konkreten Einzelfall notwendig sind, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen. Der Standardverfahrensablauf beginnt mit der Auswertung der Arbeitsunfähigkeitsdaten und der Einbeziehung des bzw. der betroffenen Beschäftigten. Ihnen steht es frei dem BEM zuzustimmen. Dazu verpflichtet sind sie nicht und es entstehen für sie auch keine negativen personellen Konsequenzen, wenn das BEM ablehnt wird. Stimmen die betroffenen Beschäftigten zu, wird versucht eine Klärung herbeizuführen, wie die bestehende Arbeitsunfähigkeit überwunden und erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt werden kann. Darüber hinaus ist ein sogenanntes Review vorgesehen, also ein Gespräch mit dem Mitarbeiter bzw. der Mitarbeiterin, in dem er bzw. sie seine bzw. ihre Erfahrungen, Anregungen und Kritikpunkte am BEM äußern kann.
Besonderheiten
Es wird besonderen Wert auf die Einbeziehung von Betriebsrat (BR) und Schwerbehindertenvertretung (SBV) gelegt. Diese sollen als sogenannte Multiplikatoren des BEM im Betrieb fungieren.
Wirkung und Erfahrung
Ein Großteil der Beschäftigen befasst sich noch zu wenig mit dem Thema: Erhalt und Förderung der eigenen Gesundheit. Stufenweise Wiedereingliederung stellt die am häufigsten genutzte Maßnahme zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit dar.
Beteiligte Personen
Als interne Akteure sind beteiligt:
- die Schwerbehindertenvertretung
- Mitglieder des Betriebsrates
- die Personalabteilung
- der Werksarzt bzw. die Werksärztin
- der bzw. die Vorgesetzte
- das Integrations- bzw. Inklusionsamt
- der Integrationsfachdienst
- die Suchtberatungsstellen
- der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin
- die Berufsgenossenschaft
- die Krankenkasse
- der Rentenversicherungsträger
- die Reha-Kliniken
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsagentur |
- berufliche Rehabilitation |
- Berufsgenossenschaft |
- betriebliche Rehabilitation |
- Betriebliches Eingliederungsmanagement |
- Betriebsarzt/Betriebsärztin |
- Betriebsrat |
- Disability Management |
- Disability Manager/in |
- Einzel- oder Mehrfacheinschränkung |
- Erwerbstätigkeit |
- Industrie |
- Industrie und Produktion |
- Inklusion |
- inklusionsbeauftragte Person des Unternehmens |
- Integrationsamt |
- Integrationsteam |
- Krankheit |
- Pirelli |
- Prävention |
- Praxisbeispiel |
- Produktion |
- Rentenversicherung |
- Schwerbehindertenvertretung |
- Talentplus |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Vertretung Arbeitgebende |
- Vollzeitarbeit
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- IMBA - Arbeitszeit
Referenznummer:
R/PB5407
Informationsstand: 02.06.2022