Praxisbeispiel
Betriebliches Eingliederungsmanagement bei der Opel Automobile GmbH im Werk Rüsselsheim

Kurzbeschreibung:

Der Prozess bzw. der Text zur Beschreibung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beinhaltet die Punkte:

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
  • Anlass und Ziel
  • Verfahrensablauf
  • Besonderheiten
  • Wirkung/Erfahrung
  • Beteiligte Personen
Betriebsvereinbarung (Inklusionsvereinbarung)

Eine Beschreibung mit den Einzelheiten zu den Punkten finden Sie unter Langform.

Förderung und Mitwirkung:
Nach dem SGB IX § 167 Abs. 3 können die Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften) und die Integrations- bzw. Inklusionsämter Unternehmen, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. Das Opel Werk Rüsselsheim wurde damals deshalb für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements vom Landeswohlfahrtsverband Hessen (Integrations- beziehungsweise Inklusionsamt) mit 3.000 Euro prämiert.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummer der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.

1 Unternehmen

1.1 Profil

Die Opel Automobile GmbH gehört mit ihren rund 14.000 Beschäftigten zum internationalen Großkonzern Stellantis und hat in Deutschland ihren Hauptsitz in Rüsselsheim. Neben dem Hauptsitz in Rüsselsheim hat Opel noch Standort mit Werken in Kaiserslautern und Eisenach.

1.2 Unternehmenskultur

Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten haben für Opel einen hohen Stellenwert. Dabei liegt es in der gemeinsamen Verantwortung der Führungskräfte und der Beschäftigten, für eine sichere und gesundheitlich unbedenkliche Arbeitsumgebung zu sorgen.
Aktiv fördert Opel den fairen Umgang mit Menschen unterschiedlichster Nationalitäten, körperlicher Fähigkeiten und religiöser Überzeugungen. Die zentralen Prinzipien der Zusammenarbeit und des Ausgleichs sind in Betriebsvereinbarungen festgelegt.
Opel versteht die Beschäftigung und Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderungen nicht nur als eine arbeits- und sozialrechtliche Verpflichtung, sondern als gesellschaftliche Aufgabe und Teil seiner Unternehmenskultur.

2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Anlass und Ziel
Die Gesetzgebung mit dem SGB IX § 167 und innerbetriebliche Erfahrungen machten vor einigen Jahren deutlich, dass Maßnahmen über die damals bereits bestehende Integrationsvereinbarung (heute Inklusionsvereinbarung) hinaus ergriffen werden mussten. Mit der Veränderung des SGB IX im Jahr 2004 hat die Gesetzgebung die Betriebe dazu verpflichtet das BEM auf langzeiterkrankte und wiederholt erkrankte Beschäftigte auszudehnen.

Verfahrensablauf
Die bestehende Inklusionsvereinbarung regelt:
  • Präventionsmaßnahmen (präventive Gesundheitsmaßnahmen, Betreuung von langzeiterkrankten Beschäftigten ab der siebten Krankheitswoche, Kontaktaufnahme und Kontaktpflege)
  • Aufgaben des Integrationsteams
  • Arbeitsplatzbegehungen (Werksarzt bzw. Werksärztin und Integrationsteams)
  • Aufgaben des Integrationsmanagements
  • Zusammenarbeit mit dem Reha-Management der Betriebskrankenkasse
  • Betreuung und stufenweise Wiedereingliederung
  • Teilzeit
  • unterstützende Möglichkeiten von betrieblichen Integrationsmaßnahmen
  • Möglichkeit einer Fortbildung und Umschulung
  • Ergonomieaspekte
Besonderheiten
  • Prävention
  • Instrumentarium als Frühwarmsystem
  • Akzeptanz aller Beteiligten
  • Intensivierung der Vernetzung aller internen und externen Beteiligten
Betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement werden als Ausdruck einer modernen Unternehmensphilosophie verstanden, deren wirtschaftlicher Erfolg im Wesentlichen auf der Motivation und Pflege der Arbeitskraft der Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen basiert.

Wirkung/Erfahrung
Zurückgegriffen werden kann auf langjährige Erfahrung mit allen innerbetrieblichen Beteiligten. Dies hat sich in der Inklusionsvereinbarung manifestiert.

Beteiligte Personen
Das Kernteam besteht aus:
  • dem Werksarzt bzw. der Werksärztin
  • dem Vorgesetzten bzw. der Vorgesetzten
  • dem Inklusionsbeauftragten bzw. der Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers
  • der Schwerbehindertenvertretung (SBV)
  • einem Vertreter bzw. einer Vertreterin der Personalabteilung
  • dem Ergonomiekoordinator bzw. der Ergonomiekoordinatorin
  • dem Bereichsbetriebsrat (BR)
Das erweiterte Integrationsteam umfasst zusätzlich:
  • ein Betriebsratsausschussmitglied
  • Leiter bzw. der Leiterin Arbeitsbeziehungen und Richtlinien
  • Vertreter bzw. Vertreterin des zentralen Arbeitsrechts
  • Leiter bzw. Leiterin Personal/HRM Fertigung & Qualität
  • Integrations- bzw. Inklusionsamt
  • operative Versorgungsmanagement der Betriebskrankenkasse (BKK)
Zusätzlich können bei Bedarf noch folgende Stellen hinzugezogen werden:
  • Integrationsfachdienst
  • Arbeitsagentur
  • Berufshelfer (Reha-Manager bzw. Reha-Managerin) der Berufsgenossenschaft
3 Betriebsvereinbarung (Inklusionsvereinbarung)
Ein wichtiges Element der aktuellen Unternehmenspolitik ist die Betriebsvereinbarung zur Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderungen und gesundheitlich Beeinträchtigten. Darin legen die Geschäftsleitung, die Schwerbehindertenvertretung und der Opel-Betriebsrat eine einheitliche Vorgehensweise für die dauerhafte Eingliederung in den Arbeits- bzw. Produktionsprozess fest.

ICF-Items

Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung

  • IMBA - Arbeitszeit

Referenznummer:

R/PB5402


Informationsstand: 17.05.2022