Praxisbeispiel
Kurzbeschreibung:
Der Prozess bzw. der Text zur Beschreibung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements beinhaltet die Punkte:Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Aufgaben und Ziele
- Beteiligte (interne Parteien / externe Stellen)
- Instrumente
- Aufgaben und Maßnahmen (Erstkontakt und -gespräch / Stufenweise Wiedereingliederung / weitere Maßnahmen)
Eine Beschreibung mit den Einzelheiten zu den Punkten finden Sie unter Langform.
Nach dem SGB IX § 167 Abs. 3 können die Rehabilitationsträger (z. B. Rentenversicherungsträger und Berufsgenossenschaften) und die Integrations- bzw. Inklusionsämter Unternehmen, die ein Betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
In REHADAT finden Sie auch die Adressen und Telefon-Nummern der Integrations- beziehungsweise Inklusionsämter, der Deutschen Rentenversicherung und der Berufsgenossenschaften.
1 Unternehmen
1.1 Profil
Die Stadtverwaltung Düsseldorf gehört zu den größten arbeitgebenden Institutionen im Raum Düsseldorf. Als kommunales Dienstleistungsunternehmen bietet sie ein breit gefächertes Angebot an Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt an. Dazu gehören beispielsweise die Bereiche Schule / Kultur, Soziales / Gesundheit, Bau und Sicherheit / Ordnung. Entsprechend umfangreich ist die Zahl der Beschäftigten mit gegenwärtig rund 13.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.1.2 Unternehmenskultur
Um Dienstleistungen in diesem Umfang anbieten zu können, bedarf es qualifizierter und leistungsfähiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit ist es ein hohes Ziel der Verwaltung, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, zu erhalten oder gegebenenfalls schnellstmöglich wiederherzustellen. Da die Beschäftigten einen großen Teil des Tages an ihrem Arbeitsplatz verbringen, ist es naheliegend, Fragen der Gesundheit nicht allein privater Initiative zu überlassen. Gesundheitsfürsorge ist deshalb ein fester Bestandteil der Unternehmenskultur der Stadtverwaltung Düsseldorf. Dieser Ansatz spiegelt sich wider im betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM) der Stadt. Es umfasst unter anderem Präventionsmaßnahmen und Schulungsangebote, Unfallverhütung, aber auch Sucht-, Konflikt- und Ernährungsberatung.2 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
2.1 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtliche Grundlage des BEM bildet das SGB IX § 167.2.2 Aufgaben und Ziele
Das BEM soll in erster Linie dazu dienen das Arbeitsverhältnis der bzw. des Erkrankten zu erhalten und zu sichern, also die Arbeitsunfähigkeit zu überwinden. Weiterhin sollen die sozialen Kontakte des bzw. der Erkrankten zum Arbeitsumfeld während der Krankheit aufrechterhalten werden. Darüber hinaus sollen die Ursachen der Arbeitsunfähigkeit im Allgemeinen gemeinsam mit den Beschäftigten analysiert werden und daraus Möglichkeiten abgeleitet werden, zukünftige Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden oder zu verringern. Anhand dessen lassen sich Rehabilitationsbedarfe der Beschäftigten frühzeitig erkennen und entsprechende Maßnahmen rechtzeitig einleiten.Das BEM ist Teil des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) und wurde zusammen mit den dort gesammelten Erkenntnissen zur Entwicklung eines Frühwarnsystems genutzt.
2.3 Beteiligte
2.3.1 Interne Parteien
Intern am BEM sind, aufgrund ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeit, folgende Personen beteiligt:- die betroffenen Beschäftigten (ihre Mitarbeit ist freiwillig und nur mit ihrer Einwilligung kann das BEM eingeleitet werden / sie können in jeder Phase des BEM eine Person ihres Vertrauens hinzuziehen),
- das Unternehmen durch seine Inklusionsbeauftragte bzw. seinen Inklusionsbeauftragten,
- der Personalrat und
- bei Menschen mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung die Schwerbehindertenvertretung.
- Vorgesetzte (gesetzlich zu einem BEM-Angebot verpflichtet, nehmen sie eine verantwortliche Rolle ein / bei Maßnahmen, die ihrer Beteiligung und Unterstützung bedürfen, werden sie mit einbezogen)
- Betriebsärztin bzw. Betriebsarzt (BAD) / medizinische Gutachterinnen bzw. Gutachter
- Sozialberatung (Konfliktberatung)
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit (FASI)
- Gleichstellungsbeauftragte
2.3.2 Externe Stellen
Je nach Bedarf können in das BEM folgende externe Stellen eingeschaltet werden:- Unfallversicherungsträger (Unfallkasse Nordrhein-Westfalen),
- die Krankenkasse,
- die Rentenversicherung,
- die Agentur für Arbeit und
- das Inklusionsamt.
2.4 Instrumente
Die Durchführung und Umsetzung des BEM kann mit verschiedenen Instrumenten erfolgen. Hierzu sind zu nennen das individuelle Gespräch, sowie Instrumente, die sich an den betrieblichen Verhältnissen orientieren oder solche, die sich am individuellen Verhalten der Beschäftigten orientieren.Handlungsempfehlungen
In individuellen Gesprächen können die betroffenen Beschäftigten mit dem Unternehmen ihre persönliche Situation erörtern. Sie haben auch die Möglichkeit, im Vorfeld dieses Gesprächs mit einer Person ihres Vertrauens zu sprechen.
Die Instrumente, die sich an den betrieblichen Verhältnissen orientieren, erfassen die organisationsbezogenen Strukturen der Stadtverwaltung. Dazu gehören u. a.:
- die Gefährdungsbeurteilung,
- die Krankenstatistik und
- die Analyse der Arbeitsunfälle.
- die Befragung der Beschäftigten,
- die Gesundheitsvorsorgeuntersuchungen,
- die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Beratung und
- die Gesundheitszirkel.
2.5 Aufgaben und Maßnahmen
2.5.1 Erstkontakt und Erstgespräch
Durch ein Anschreiben des Hauptamtes (Anlage 1) wird der Erstkontakt zu länger bzw. wiederholt erkrankten Beschäftigten hergestellt. Bestandteil des Schreibens ist auch ein Informationsblatt zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen des BEM und eine Auflistung der zuständigen Kontakte im Personalrat. Weiterhin erhält die bzw. der Betroffene die Einverständniserklärung für das BEM, die im Falle der Zustimmung unterschrieben wird. Sie dient gleichzeitig als Datenschutzerklärung (Anlage 2).Ziel des Erstkontaktes
Denen von BEM betroffenen Beschäftigten werden die Aufmerksamkeit des Unternehmens signalisiert, die helfen soll, Ängste ab- und Vertrauen aufzubauen, um die Bereitschaft und Einsicht für die Durchführung eines Erstgespräches zu erzielen. Dieses ist deshalb von so großer Bedeutung, weil die Frage, ob ein BEM überhaupt und mit welchem Erfolg durchgeführt werden kann, entscheidend von der Zustimmung und Kooperationsbereitschaft der betroffenen Beschäftigten abhängt.
Ziele des Erstgespräches sind u. a.:
- Vertrauen der bzw. des Betroffenen in die Bedeutung und Ziele des BEM herstellen und/oder zu verbessern
- über das Anliegen des BEM informieren
- Informationen über die persönliche Situation erhalten und ggf. Zusammenhänge mit den Arbeitsbedingungen erkennen
- Lösungsansätze mit der bzw. dem Betroffenen entwickeln und die betrieblichen Möglichkeiten einbringen
- weitere Schritte planen
2.5.2 Stufenweise Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz
Eine wesentliche Maßnahme ist die stufenweise Wiedereingliederung am bisherigen Arbeitsplatz. Diese dient der Arbeitserprobung und soll die Beschäftigten nach einer langen Erkrankung schrittweise an die vollen Arbeitsbelastungen ihrer Arbeitsplätze wieder heranführen.Handlungsempfehlungen:
Die stufenweise Wiedereingliederung dient der Arbeitserprobung und soll Beschäftigte nach einer langen Erkrankung in die Lage versetzen, sich wieder an den Arbeitsalltag zu gewöhnen. Überlastungen sollen in dieser Zeit vermieden werden. Für die Zeit der Wiedereingliederung besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit. Über die im Einzelfall zu beachtenden Besonderheiten, die die zuständigen Stellen / Expertinnen oder Experten den Betroffenen mitteilen, werden die Fachbereiche informiert.
2.5.3 Weitere Maßnahmen
Nachdem im Einzelfall alle verfügbaren und notwendigen Informationen als Planungsgrundlage zusammengetragen worden sind, vereinbaren Unternehmen und Beschäftigte einen verbindlichen Plan geeigneter Maßnahmen (wer macht was bis wann?).Dabei kommen in Betracht:
1. Maßnahmen, die sich auf den jeweiligen Arbeitsplatz beziehen
- ergonomische Arbeitsplatzgestaltung (z. B. Arbeitsmittel und Arbeitsumgebung)
Hierzu gehören z. B. Arbeitsplatzhilfen, die das Arbeiten unterstützen und ermöglichen (wie ergonomisches Mobiliar und den individuellen Erfordernissen angepasste PC-Ausstattungen)
- Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation (Organisationsentwicklung)
Hierzu gehören z. B. Veränderungen der Arbeitsabläufe, gegebenenfalls des Arbeitsumfangs durch (vorübergehende) Reduzierung der Fallzahl
- Veränderung der Arbeitsinhalte
Handlungsempfehlungen:
Zum Beispiel der Einsatz mit veränderten Aufgaben, gegebenenfalls auf einer anderen Stelle, falls erforderlich auch nach einer Qualifizierung, Fortbildung oder Umschulung
2. Flankierende Maßnahmen
- Vermittlung sozialer, fachlicher und methodischer Kompetenzen (Personalentwicklung)
- allgemeines Fitness- und Muskeltraining
- ganzheitliche Rückenschulprogramme
- Ernährungs- und Suchtberatung
Zum Beispiel das Erlernen ergonomischer Arbeitstechniken, zielführende individuelle Qualifizierungsmaßnahmen oder Unterstützung bei der Stellung von Anträgen z. B. bei der Fachstelle für behinderte Menschen im Arbeitsleben, beim Inklusionsamt, bei den Agenturen für Arbeit oder der Deutschen Rentenversicherung.
3 Anlagen
- Anlage 1: Anschreiben zum BEM
- Anlage 2: Vereinbarung zum BEM
Schlagworte
- Arbeitgebende |
- Arbeitnehmende |
- Arbeitsagentur |
- BEM-Prozess |
- berufliche Rehabilitation |
- Berufsgenossenschaft |
- betriebliche Rehabilitation |
- Betriebliches Eingliederungsmanagement |
- Betriebsarzt/Betriebsärztin |
- Betriebsrat |
- Büro und Verwaltung |
- Disability Management |
- Disability Manager/in |
- Einzel- oder Mehrfacheinschränkung |
- Erwerbstätigkeit |
- Good Practice |
- Inklusion |
- inklusionsbeauftragte Person des Unternehmens |
- Integrationsamt |
- Integrationsteam |
- Krankheit |
- Öffentlicher Dienst |
- Prävention |
- Praxisbeispiel |
- Rentenversicherung |
- Schwerbehindertenvertretung |
- Teilhabe |
- Teilhabe am Arbeitsleben |
- Vertretung Arbeitgebende |
- Verwaltung |
- Vollzeitarbeit
Mögliche Assessments – Verfahren und Merkmale zur Analyse und Bewertung
- IMBA - Arbeitszeit
Referenznummer:
R/PB5419
Informationsstand: 14.08.2025