Adresse
Deutschen Rentenversicherung - Reha-Beratungsdienst und Ansprechstellen

Adresse / Kontaktdaten

Ruhrstr. 2
10709 Berlin
Berlin
Deutschland
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Homepage: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Reha/Traeger/Bund/reha_berater.html Homepage: https://www.ansprechstellen.de/suche.html

Beschreibung:

Eigendarstellung / Auszug:

Im Bereich der beruflichen Rehabilitation kommen viele verschiedene Leistungen in Frage. Um die bestmöglichen und notwendigen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben passgenau ermitteln zu können, helfen auch die Reha-Beratungsdienste der Deutschen Rentenversicherung weiter. Sie sind Ansprechpartner in allen Fragen der Rehabilitation und begleiten bei Bedarf bei der Einleitung und Durchführung von Leistungen zur beruflichen Rehabilitation und koordinieren die Zusammenarbeit mit den Reha-Trägern. Ziel ist es, den Arbeitsplatz zu erhalten bzw. eine schnelle Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu erreichen.

Reha-Beraterinnen und Reha-Berater:

Im Rahmen des Reha-Managements informieren und unterstützen die Reha-Beraterinnen und -Berater der Deutschen Rentenversicherung Bund kostenlos in allen Fragen der Rehabilitation. Dabei handelt es sich vorrangig um Fragen zu Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Es geht dabei vor allem um die schnelle berufliche Wiedereingliederung.

Bei einer beruflichen Veränderung aus gesundheitlichen Gründen beraten sie über alle möglichen und notwendigen Leistungen zur beruflichen Rehabilitation. Dazu zählen insbesondere Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes, berufliche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und Kraftfahrzeug-Hilfen. Im Rahmen ihrer Tätigkeit arbeiten die Reha-Berater eng mit Rehabilitations-Kliniken, Berufsbildungseinrichtungen und Agenturen für Arbeit zusammen. Sie bieten auch Vorträge und Informationsveranstaltungen an, haben Sprechtage in Kliniken und Berufsförderungswerken und führen Arbeitgeberbesuche durch.
Beratungsgespräche finden grundsätzlich in persönlicher Form statt. Als zusätzliche Möglichkeit in besonderen Fällen kann nach Absprache auch eine Video-Beratung durchgeführt werden.

Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe:

Mit dem Bundesteilhabegesetz hat der Gesetzgeber seit dem 01.01.2018 alle Rehabilitationsträger verpflichtet, Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe zu benennen (§ 12 SGB IX). Diese Verpflichtung betrifft auch Jobcenter, Integrationsämter und Pflegekassen.
Die Ansprechstellen sollen dabei unterstützen, einen Rehabilitationsbedarf möglichst frühzeitig zu erkennen und darauf hinwirken, dass entsprechende Anträge gestellt werden. Sie erteilen Auskünfte oder verweisen auf Informationsangebote zu folgenden Themen:

  • Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe
  • die Schritte zur Inanspruchnahme der Leistungen
  • das Persönliche Budget
  • Beratungsangebote, einschließlich des Angebots der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB)
Die Informations- und Beratungsangebote der Ansprechstellen richten sich an Leistungsberechtigte, Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen, ggf. auch an Behörden und andere Rehaträger. Die Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe sollen sich – wenn erforderlich – untereinander abstimmen und eine möglichst umfassende Auskunft „wie aus einer Hand“ geben.

Auf der Seite https://www.ansprechstellen.de/suche.html können die Ansprechstellen der Rentenversicherung gesucht werden.

Weiterführende Informationen

Referenznummer:

R/AD2065


Informationsstand: 07.02.2025