Gesetzliche Unfallversicherung
Die Gesetzliche Unfallversicherung ist neben der Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Rentenversicherung ein Teil der Sozialversicherung in Deutschland.
Die gesetzliche Unfallversicherung schützt vor den Folgen von Versicherungsfällen (Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten), die bei der Verrichtung der beruflichen Tätigkeit eintreten können. Daneben sorgt sie auch für die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren.
Als Rehabilitationsträger ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Rehabilitation nach einem Arbeitsunfall oder bei einer Berufskrankheit zuständig.
Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung
Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung sind die gewerblichen und landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, sowie verschiedene Unfallkassen und Gemeindeunfallversicherungsverbände. Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen sind zuständig für die Unfallversicherung der Versicherten im Bereich der öffentlichen Hand. Die verschiedenen Unfallversicherungsträger werden vom Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vertreten.