Beschreibung:
Eigendarstellung / Auszug:
Die Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie (BG RCI) ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Bei der BG RCI sind alle Unternehmen aus den Branchen Baustoffe - Steine - Erden, Bergbau, Chemische Industrie, Lederindustrie, Papierherstellung und Ausrüstung sowie Zucker versichert.
Die BG RCI zählt rund 35.000 Mitgliedsbetriebe mit etwa 1,6 Mio. Versicherten. Sie hat im Jahr 2020 ca. 1 Mrd. Euro an Entschädigungsleistungen erbracht. Die BG RCI ist 2010 aus der Fusion der Berufsgenossenschaften Bergbau, Chemie, Lederindustrie, Papiermacher, Steinbruch und Zucker entstanden.
Die Berufsgenossenschaften sind Teil des sozialen Netzes. Die Beiträge zahlen die Unternehmen allein. Dafür übernehmen wir im Schadensfall die privatrechtliche Haftung der Unternehmerinnen und Unternehmer für Arbeitsunfälle, Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten (Haftungsablösung).
Als gewerbliche Berufsgenossenschaft haben wir den gesetzlichen Auftrag, Arbeitsunfälle sowie Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention). Wir unterstützen die Betriebe in allen Fragen des Arbeitsschutzes, schulen die Versicherten, erforschen Unfallursachen und prüfen technische Arbeitsmittel.
Nach Eintritt eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit werden die Versicherten umfassend und kompetent betreut. Wir übernehmen sämtliche Maßnahmen, die zur medizinischen, sozialen oder beruflichen Rehabilitation der Versicherten notwendig werden. All dies nach dem Prinzip: „Alles aus einer Hand“.
Weiterführende Informationen
Hinweis:
Als Service bieten die Träger der Gesetzlichen Unfallversicherung eine bundesweit einheitliche Rufnummer für allgemeine Informationen an:
Unter der kostenfreien Rufnummer 0800 60 50 40 4 werden allgemeine Fragen zu Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten beantwortet. Fragen zu Einzelfällen, die in die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse fallen, werden an diese weitergeleitet.
Unternehmen oder Existenzgründer, die nicht wissen, welcher Unfallversicherungsträger für sie zuständig ist, können diesen bei der Infoline erfragen und sich bei Bedarf weiterverbinden lassen.
Allgemeine Informationen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sind ebenfalls erhältlich, bei spezifischen Fragen zur Prävention wird ebenfalls an die jeweils zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse verwiesen.
Die Infoline der Gesetzlichen Unfallversicherung ist von Montag bis Freitag zwischen 08:00 und 18:00 Uhr besetzt.
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