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Kinder- und Jugendhilfe

Unter Kinder- und Jugendhilfe wird in Deutschland ein komplexes System aus vielfältigen Aufgaben, Leistungen, Diensten und Einrichtungen öffentlicher und freier Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien zusammengefasst.

Die Kinder- und Jugendhilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Volljährige sowie an ihre Sorgeberechtigten. Sie hat den Auftrag, die Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern und sie bei ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung unterstützen.

Das Gesetz SGB VIII (Achte Buch Sozialgesetzbuch) enthält die bundesgesetzlichen Regelungen in Deutschland, die die Kinder- und Jugendhilfe betreffen.

Träger der Jugendhilfe

Träger der Jugendhilfe sind die Jugendämter beziehungsweise die Kommunen (kreisfreie Städte, Landkreise), sofern kein anderer Träger zuständig ist.

Zuständigkeit für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Am 10.6.2021 ist durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) eine Reform des SGB VIII in Kraft getreten. Ein zentrales Anliegen der Reform ist die Schaffung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe, die verstärkt Hilfsangebote und Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen und deren Familien sicherstellen soll. Minderjährige mit Behinderungen und ihre Eltern hatten es vorher schwer, überhaupt als Leistungsberechtigte der Jugendhilfe anerkannt zu werden.

Trennung nach Behinderungsart:

In der bisherigen Praxis zeigt sich die Kinder- und Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB VIII mit seelischer Behinderung zuständig, während die Eingliederungshilfe nach dem SGB IX Kindern und Jugendlichen mit körperlicher und/oder geistiger Behinderung bedarfsgerechte Leistungen gewähren soll. 

Bis 2028 soll die Trennung der Zuständigkeiten nach Behinderungsarten aufgehoben werden. Die Leistungen der Eingliederungshilfe und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe für junge Menschen mit Behinderungen sollen dann unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe zusammengeführt werden.

 

Zuständigkeitsklärung

Die schwierige Unterteilung in Behinderungsarten sowie Mehrfachbehinderungen stellen weiterhin eine Herausforderung bei der Klärung der Zuständigkeit für die Leistungsgewährung dar. Deshalb soll beim Jugendamt die Funktion eines Verfahrenslotsen eingerichtet werden, der junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien in Bezug auf die Leistungen der Eingliederungshilfe unterstützt. Geplant war die Einsetzung von Verfahrenslotsen ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2027. Eventuell soll die Funktion schon früher und unbefristet eingerichtet werden.

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