Forschungsprojekt
Beschreibung / Inhalte
Massenarbeitslosigkeit und vielfältige Kürzungen von Leistungen der Arbeitsförderung und Arbeitslosenversicherung haben die Kommunen als Träger der Sozialhilfe immer mehr in die Verantwortung gedrängt, Arbeitslosigkeit bekämpfen zu müssen. Dies hat zur Folge, dass die Träger der Sozialhilfe im Rahmen der Hilfe zur Arbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz neue Ideen und Wege in der kommunalen Beschäftigungspolitik und Beschäftigungsförderung suchen müssen. Die kommunalen Maßnahmen der Hilfe zur Arbeit sind dabei sowohl in ihrer organisatorischen Ausgestaltung und Kombination der eingesetzten Instrumente als auch hinsichtlich ihrer Ziel- und Akzentsetzungen sehr unterschiedlich.
Trotz vielfältiger Bemühungen der Kommunen ist in Nordrhein-Westfalen eine stetig wachsende Sozialhilfebedürftigkeit insbesondere aufgrund von Arbeitslosigkeit zu verzeichnen. Damit ist für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Prozess des sozialen Abstiegs und sozialer Ausgrenzung verbunden.
Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, müssen alle Möglichkeiten der Vermeidung und der Überwindung der Sozialhilfebedürftigkeit genutzt werden. Ziel der Landesregierung ist es daher, gemeinsam mit den Trägern der Sozialhilfe neue Strategien und Instrumente für eine verbesserte Sozialhilfe zu entwickeln. In Zeiten knapper Ressourcen ist es für die Kommunen eine große Herausforderung, Effizienz mit einer höheren Qualität zu verbinden.
Zielsetzung des Pilotprojektes
Ziel ist die Optimierung der Verfahren und Formen der Hilfe zur Arbeit nach dem Bundessozialhilfegesetz und ihrer Instrumente. Geprüft wird, ob und unter welchen Bedingungen ein integriertes Vorgehen unter Ausnutzung der gesamten Palette möglicher Hilfen und Instrumente des BSHG eine Steigerung der Effektivität und Effizienz bewirkt. Ein großer Unterschied zu ähnlichen Projekten besteht darin, dass Grundlage des Projektes eine flächendeckende (Grund-) Diagnose aller Hilfebezieher im Hinblick auf deren Wege aus der Sozialhilfe ist und sich die Maßnahmen auf eine personenbezogene Unterstützung konzentrieren.
Ausgangspunkt ist die Annahme, dass vor dem Hintergrund des hohen Anteils erwerbsfähiger Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz ein integrierter Praxisansatz erhebliche Erfolge bei der Integration von Sozialhilfeberechtigten in Erwerbstätigkeit erreichen kann. Eine qualifizierte Zuweisung der Hilfebezieher in Arbeits- und Beschäftigungsgelegenheiten durch das Sozialamt nutzt die Potenziale der Sozialhilfeberechtigten.
Das Pilotprojekt wurde zunächst von Dezember 1998 bis März 2001 durchgeführt. Es wird wissenschaftlich von einem Forschungsteam der Fachhochschule Frankfurt am Main begleitet. Projektleiter ist Herr Prof. Dr. Reis. Mit der wissenschaftlichen Begleitung und den beteiligten Standorten wurde vereinbart, das Pilotprojekt bis September 2003 fortzuführen, sodass die bisherigen Ergebnisse des Pilotprojektes praktisch erprobt werden können.
Projektbeirat
Das Pilotprojekt wird durch einen Projektbeirat begleitet, in dem neben der Leitungsebene der teilnehmenden Kommunen, die kommunalen Spitzenverbände, das Landesarbeitsamt und das Sozialministerium vertreten sind. Der Projektbeirat soll die im Pilotprojekt erzielten Ergebnisse auf der Leitungsebene reflektieren und einen Transformationsprozess gewährleisten.
Projektbeschreibung von Projektverantwortlichen übernommen.
Projektdaten
Beginn:
01.01.1998
Abschluss:
30.09.2003
Kostenträger:
- Ministerium für Wirtschaft und Arbeit NRW
Weitere Informationen zum Forschungsprojekt
Projektleitung:
- Reis, Claus, Prof. Dr.
Institutionen:
Fachhochschule Frankfurt/Main
FB Soziale Arbeit und Gesundheit
Nibelungenplatz 1, Gebäude 10
60318 Frankfurt am Main
E-Mail:
csreis@fb4.fh-frankfurt.de
Schlagworte:
Referenznummer:
R/FO2833
Informationsstand: 28.04.2022