Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Eine Schwerbehindertenvertretung ist gemäß SGB IX in Betrieben vorgesehen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.
Nutzen Sie auf dieser Seite auch den Punkt Inklusion gestalten. Hier stellen Unternehmen Strategien, Vereinbarungen und Beispiele zur Inklusion, zum Arbeitsschutz, zur Prävention und Digitalisierung vor. Die Beispiele aus der Praxis geben wichtige Anregungen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung.
Inklusion gestalten
Wie können Menschen mit Behinderungen beruflich erfolgreich teilhaben und worauf kommt es in Unternehmen an, damit Inklusion gelingt?