Schwerbehindertenvertretung

Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) ist die gewählte Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten. Eine Schwerbehindertenvertretung ist gemäß SGB IX in Betrieben vorgesehen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind.

Nutzen Sie auf dieser Seite auch den Punkt Inklusion gestalten. Hier stellen Unternehmen Strategien, Vereinbarungen und Beispiele zur Inklusion, zum Arbeitsschutz, zur Prävention und Digitalisierung vor. Die Beispiele aus der Praxis geben wichtige Anregungen für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung.

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Das Portal REHADAT-Gute Praxis bietet Schwerbehindertenvertretungen, betrieblichen Akteuren und Unternehmen wertvolle Anregungen, hilft bei der Erstellung von Inklusionsvereinbarungen, informiert zu Aktionsplänen und zur Gefährdungsbeurteilung und unterstützt mit Praxisbeispielen beim Betrieblichen Eingliederungsmanagement: