Adresse
Landratsamt Gotha - Schwerbehindertenrecht, Sinnesbehindertengeld und Blindenhilfe

Adresse / Kontaktdaten

18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Thüringen
Deutschland
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Telefon: 03621 214-801 Telefax: 03621 214-909 Homepage: https://buerger.thueringen.de/detail?areaId=11570&area=Gotha&ags=16067&searchtext=&pstId=355284&infotype=0&pstCatId=&sort=

Beschreibung:

Zuständige Stelle für die Feststellung der Behinderung und die Ausstellung des Schwerbehindertenausweises.

Seit dem 01.05.2008 sind in Thüringen die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig für die
Feststellung der Behinderung und Ausweise nach dem Sozialgesetzbuch - Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX).
Die Auszahlung des Blindengeldes nach dem Thüringer Blindengeldgesetz (ThürBliGG) erfolgt seit dem 01. 05.2008 ebenfalls durch die Landkreise und kreisfreien Städte.

Weiterführende Informationen

Hinweis:

Angaben zu Versorgungsämtern in Deutschland finden Sie auf der Seite https://www.bih.de/soziale-entschaedigung/kontakt/

Referenznummer:

R/ADdk248


Informationsstand: 06.02.2025