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Urteil
Rundfunkgebührenbefreiung: vorzeitiger Wegfall der Befreiungsvoraussetzung - eine Bindung an die Regelungen über den Widerruf begünstigender Verwaltungsakte - Notwendigkeit des RF-Vermerks im Ausweis

Gericht:

VGH Mannheim 2. Senat


Aktenzeichen:

2 S 3062/92


Urteil vom:

29.06.1993


Grundlage:

Leitsatz:

1. Fallen vor Ablauf des Befreiungszeitraums die Befreiungsvoraussetzungen weg, so bestimmt die Rundfunkanstalt das ( vorzeitige) Ende der Befreiung, ohne dabei an die Regeln über den Widerruf begünstigender Verwaltungsakte gebunden zu sein.

2. Macht ein Rundfunkteilnehmer geltend, wegen einer nicht nur vorübergehenden Behinderung von 80 vH an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen zu können (§ 1 Abs 1 Nr 3 BefV (RdFunkGebBefrV BW 1980)), so ist die begehrte Gebührenbefreiung solange nicht möglich, wie nicht in seinem Schwerbehindertenausweis der RF-Vermerk eingetragen ist.

Fundstelle:

VGHBW RSpDienst 1993, Beilage 9, B6

Rechtszug:

vorgehend VG Freiburg (Breisgau) 1992-11-05 3 K 2407/91

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

MWRE111469300


Informationsstand: 17.02.1994