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Urteil
Zur Bindungswirkung des Merkzeichens H im Schwerbehindertenausweis - hier: Pflegebedürftigkeit

Gericht:

VG Stade 1. Kammer


Aktenzeichen:

1 A 184/91


Urteil vom:

19.08.1992


Grundlage:

  • BSHG § 68 Abs 1 |
  • BSHG § 69 Abs 2

Orientierungssatz:

1. Das Sozialamt hat lediglich eine Ermessensprüfung zum Umfang der Gewährung von Pflegebeihilfe und keine
eigenständige Prüfung zum Vorliegen der allgemeinen Pflegebedürftigkeit nach BSHG § 68 Abs 1, § 69 Abs 2
vorzunehmen, wenn das Versorgungsamt bereits das Merkzeichen "H" (Hilflosigkeit) im Schwerbehindertenausweis erteilt hat, da insoweit eine Bindungswirkung für die Feststellung der Hilflosigkeit nach dem BSHG eintritt.

Fundstelle:

RdLH 1993, Nr 1, 13 (T)

Rechtsweg:

Es liegen keine Informationen zum Rechtsweg vor.

Quelle:

JURIS-GmbH

Referenznummer:

MWRE008589500


Informationsstand: 21.05.1996